Antrag - 2015/AN/1171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern und hier konkret gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über die Studierendenwerke im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz StudWG M-V) für eine weitere angemessene Beteiligung in den Organen des Studierendenwerkes einzusetzen. Im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock soll  ein Mitglied der Kommunalvertretung mit Stimmrecht vertreten sein.

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Sachverhalt: Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

 

Entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG gehört dem Vorstand des Studierendenwerkes Rostock u. a. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter an. Laut Beschluss der Bürgerschaft 2015/BV/0895 wird diese Aufgabe aktuell von Frau Hecht (KOE) wahrgenommen. Der Entwurf des Gesetzes über die Studierendenwerke im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz StudWG M-V) sieht auch Veränderungen in der Art und der Zusammensetzung der Organe der Studierendenwerke vor. Dem künftigen Aufsichtsrat soll nur noch ein beratendes Mitglied aus der Kommunalverwaltung angehören. Dadurch würde die Kommune ihren Einfluss im Studierendenwerk verlieren.

 

 

 

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Eva-Maria Kröge

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Beschlüsse

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23.09.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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07.10.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen