Stellungnahme - 2015/BV/0786-44 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Mittel in Höhe von 7.500 EUR werden für den CSD in 2015 und 2016 benötigt. Der Christopher-Street-Day findet jährlich statt. Ohne die Unterstützung der Hansestadt Rostock ist eine Durchführung 2015 und 2016 nicht möglich. Finanziert wird u. a. der Druck des CSD Rostock Magazins, die Verteilung des Magazins, der Druck der Plakate zur Straßenhängung, die Plakatierung, die Schaltung einer CSD-Anzeige und die Künstler des CSD-Programms.

Deckung:

11102.53251030 Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige-Rechtsanwälte

Die aktuelle Prüfung des Planansatzes hat ergeben, dass die Bereitstellung der finanziellen  Mittel erfolgen kann.

 

11109.56920000 Verfügungsmittel

Die Verfügungsmittel des OB (§ 10 GemHVO) können zur Deckung der Ausgaben für den CSD 2015 und 2016 nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese Mittel für Teilnehmerentgelte für den OB zu Veranstaltungen bzw. Tagungen, Konferenzen benötigt werden. Weiterhin erhalten aus dem Produktkonto 11109.56920000 die Wandergesellen jeweils 5,- EUR bei Vorstellung im Büro OB und es fallen Bewirtungskosten für Gäste des OB an. Diese Mittel sind ausschließlich nur in diesem Produktkonto für den OB veranschlagt. Einer Reduzierung der Mittel kann nicht zugestimmt werden.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft wird. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Diese sollen durch Mehrerträge gedeckt werden. Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.

 

 

 

Dr. Chris Müller

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben