Stellungnahme - 2015/BV/0786-42 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die  Erhöhung der Zuwendung in Höhe von 50.000 EURO für das Jahr  2015 und 2016 wird für die umfassenden anfallenden Reparaturen des Schiffes benötigt. Der Verein sieht sich außerstande, die dringend benötigten Mittel selber zu akquirieren. Das Schiff ist im Besitz der HRO.

Deckung 2015

Die Erträge aus Steuern (Produkt 61101) sind Deckungsmittel für die Mitfinanzierung des Haushaltes der Hansestadt Rostock und haben erheblichen Anteil an der Erreichung eines Haushaltsausgleiches.

Aus diesem Grund wird die Entwicklung der Steuererträge laufend überwacht und analysiert. Die Einarbeitung der Haushaltsverbesserungen aufgrund der Prognosen der aktuellen Steuerschätzung ist erfolgt, so dass gegenwärtig keine Erhöhung der Erträge des Produktes Steuern gerechtfertigt ist. Auch die monatlichen Prognosen zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2015 des Finanzcontrollings lassen keine höheren Steuererträge erkennen.

Deckung 2016

Mit der 2. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 wurde der Ansatz im Produktsachkonto 31201 4054100 bereits um 620.500 EUR erhöht. Grundlage hierfür war der Runderlass 18/2015 vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, zur Abrechnung der zusätzlichen Wohngeldeinsparungen. Diese zusätzlichen Wohngeldeinsparungen sind in der Planung der jeweiligen Haushaltsjahre bereits mit 1,4 Mio. EUR berücksichtigt.

Da die Abrechnung durch das Land M -V erst im Folgejahr erfolgt und jährlich ebenfalls neue Verteilerschlüssel gebildet werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, ob auch im Jahr 2016 wiederum mit einer höheren Erstattung gerechnet werden kann.

Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, dass in der Planung von einer sinkenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen wurde und dadurch analog auch die Aufwendungen/Auszahlungen sinken. Im Gegenzug reduzieren sich daher auch die Erträge/Einzahlungen (Ausgleichszuweisungen des Landes zur Umsetzung Hartz IV).

Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft wird. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.

 

 

 

Dr. Chris Müller

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben