Änderungsantrag - 2015/BV/0786-40 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit Haushaltsplänen und Anlagen
Erhalt der Rostocker Tafel/ Zuschusserhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.09.2015
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag:
TH 50 Produktkonto 33100 55949050 Band I, S.502 bzw. Band II, S. 373
33 100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
55949050 Zuschüsse für die Betreuung Wohnungsloser (Suppenküchen)
Zuschusserhöhung Rostocker Tafel um 50.000 Euro
Eine Deckungsfähigkeit für andere Produktsachkonten oder Teilhaushalte ist dabei nicht gegeben.
Alt 2016 290.300 Euro + 50.000 Euro Neu: 340.300 Euro
Deckungsvorschlag:
TH 60 Zentrale Finanzdienstleistung (Band 2, S. 745)
Erhöhung Steuererträge gesamt um 0,0002727 Prozent
Auf 183.351.100 Eur
Sachverhalt/ Begründung:
Unabhängig von den vielen ehrenamtlichen Helfern, ohne die eine Organisationsgröße wie die Rostocker Tafel mit 9 Ausgabestellen nicht zu bewältigen wäre, sind 8 Arbeitnehmer (vorrangig Fahrdienst) bei der Rostocker Tafel für 37,5 Stunden/ Woche (seit 1.1.2015) beschäftigt. In den Vorjahren betrug der Stundenlohn gut 6 EUR. Seit dem 01.01.2015 ist aber auch die Rostocker Tafel verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Da die Förderung des Arbeitsamtes nicht steigt (ist pro Maßnahme mit Antrag und Bewilligung über die Laufzeit festgeschrieben) und die vorgenommene Stundenreduzierung nicht ausreichend für die Deckung der Mehrkosten ist, kann nur eine Zuschusserhöhung der Stadt diese Finanzierungslücke schließen.
Eine weitere Unterfinanzierung entsteht durch die Reduzierung des Spendenaufkommens. Des weiteren sind die zugewiesenen Mitteln aus Geldbußen durch die Staatsanwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr um ca.
50 % gesunken.
2014 kam es noch zu einem positiven Einmaleffekt durch eine Erbschaft in Höhe von 26.000 Euro. Selbst mit diesen deutlich positiveren Randumständen muss der Verein bereits seit dem vergangenen Jahr auf seine Rücklagen zurückgreifen. Diese sind begrenzt und die laufenden Verluste können nicht mehr damit gedeckt werden.
Gesamtpersonalkosten für 8 Arbeitnehmer nach Förderungsdauer für 2016 104.882,90 EUR
Weitere projektbezogene Sachkosten 34.044,52 EUR
davon
beantragt beim Amt für Jugend und Soziales 2.000,00 EUR
beantragt bei der Gütschow Stiftung 2.000,00 EUR
Förderung Jobcenter 52.182,59 EUR
Eigenmittel 29.544,52 EUR
Fehlbetrag: 53.200,31 Euro
gez. Eva-Maria Kröger gez. i. V. Susan Schulz
Fraktion DIE LINKE. Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN