Änderungsantrag - 2015/BV/0786-40 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

TH 50 Produktkonto 33100 55949050  Band I, S.502 bzw. Band II, S. 373

33 100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

55949050 Zuschüsse für die Betreuung Wohnungsloser (Suppenküchen)

 

Zuschusserhöhung  Rostocker Tafel  um 50.000 Euro

Eine Deckungsfähigkeit für andere Produktsachkonten oder Teilhaushalte ist dabei nicht gegeben.

 

Alt 2016     290.300 Euro              + 50.000 Euro                            Neu:   340.300 Euro

 

Deckungsvorschlag:

TH 60 Zentrale Finanzdienstleistung (Band 2, S. 745)

 

Erhöhung Steuererträge gesamt um 0,0002727 Prozent

Auf 183.351.100 Eur

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Sachverhalt/ Begründung:

Unabhängig von den vielen ehrenamtlichen Helfern, ohne die eine Organisationsgröße wie die Rostocker Tafel mit 9 Ausgabestellen nicht zu bewältigen wäre, sind 8 Arbeitnehmer (vorrangig Fahrdienst) bei der Rostocker Tafel für 37,5 Stunden/ Woche (seit 1.1.2015) beschäftigt. In den Vorjahren betrug der Stundenlohn gut 6 EUR. Seit dem 01.01.2015 ist aber auch die Rostocker Tafel verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Da die Förderung des Arbeitsamtes nicht steigt (ist pro Maßnahme mit Antrag und Bewilligung über die Laufzeit festgeschrieben) und die vorgenommene Stundenreduzierung nicht ausreichend für die Deckung der Mehrkosten ist, kann nur eine Zuschusserhöhung der Stadt diese Finanzierungslücke schließen.

Eine weitere Unterfinanzierung entsteht durch die Reduzierung des Spendenaufkommens. Des weiteren sind die zugewiesenen Mitteln aus Geldbußen durch die Staatsanwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr um ca.

50 % gesunken.

2014 kam es noch zu einem positiven Einmaleffekt durch eine Erbschaft in Höhe von 26.000 Euro. Selbst mit diesen deutlich positiveren Randumständen muss der Verein bereits seit dem vergangenen Jahr auf seine Rücklagen zurückgreifen. Diese sind begrenzt und die laufenden Verluste können nicht mehr damit gedeckt werden.

 

 

Gesamtpersonalkosten für 8 Arbeitnehmer nach Förderungsdauer für 2016             104.882,90 EUR

Weitere projektbezogene Sachkosten                                                                      34.044,52 EUR

davon

beantragt beim Amt für Jugend und Soziales                                                             2.000,00 EUR

beantragt bei der Gütschow Stiftung                                                                         2.000,00 EUR

Förderung Jobcenter                                                                                               52.182,59 EUR

Eigenmittel                                                                                                             29.544,52 EUR

 

Fehlbetrag:  53.200,31 Euro

 

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                                        gez. i. V. Susan Schulz

Fraktion DIE LINKE.                                                                      Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen