Stellungnahme - 2015/BV/0786-39 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Anlaufstelle für Information, Beratung und Hilfe in der Prostitution

 

Sachverhalt:

 

Das Gesundheitsamt bekräftigt aus fachlicher Sicht, dass die Etablierung eines Angebotes zur sozialen Beratung, Intervention und gesundheitlichen Aufklärung im Prostitutionsgewerbe für die Hansestadt Rostock ein wichtiges Anliegen sein sollte.

Der Runde Tisch Menschenhandel und Frauen in der Prostitution“ als interdisziplinär besetztes Kooperationsgremium hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt für die Schaffung eines Hilfsangebotes in der HRO ausgesprochen. Rostock als größte Stadt im Bundesland Mecklenburg – Vorpommern würde damit von kommunaler Seite eine Beratungsinstanz einrichten, wie sie in vielen anderen Städten ähnlicher Größenordnung in der Bundesrepublik Deutschland bereits zu finden ist.

Das Konzept wurde durch den Verein „Frauen helfen Frauen e. V. Rostock“ in enger und intensiver fachübergreifender Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten erarbeitet. Der Verein verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Unterstützung und Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen bei Frauen.

Aktuell sieht das Konzept zwei Mitarbeiterinnen mit je 30 Wochenstunden vor, nicht zuletzt deshalb, da die aufsuchende Tätigkeit in den Modelwohnungen und an vielen diversen anderen Orten der Prostitution aus professionellen und persönlichen Gründen nicht alleine durchgeführt werden sollte.

In den Haushaltsplanentwurf 2015/16 wurden Personal- und Sachkosten zur Finanzierung einer Stelle zur sozialen Beratung, Intervention und gesundheitlichen Aufklärung im Prostitu-tionsgewerbe, angebunden beim Verein „Frauen helfen Frauen e.V. Rostock“, eingestellt. Die Finanzierung erfolgt durch das Gesundheitsamt als Zuschuss an Verbände und Vereine. Die permanent angespannte finanzielle Haushaltssituation der Hansestadt Rostock und die sich daraus ergebenden notwendigen Bestrebungen  für eine Stabilisierung der Leistungs-fähigkeit, veranlasste das Gesundheitsamt, die Etablierung einer zweiten Stelle vorerst zurückzustellen.

 

Eine Evaluierung der Tätigkeit der Beratungsstelle über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren ermöglicht dann eine Aussage über die konkrete Situation in der Hansestadt Rostock, einschließlich erster Ergebnisse, Zahlen und verbleibende Defizite. Auf dieser Grundlage wäre es dann möglich, weitere Handlungsstrategien  zu entwickeln.

 

Deckung:

Mit der 2. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016  wurde der Ansatz im Produktsachkonto 31201 4054100 bereits um 620.500 EUR erhöht. Grundlage hierfür war der Runderlass 18/2015 vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, zur Abrechnung der zusätzlichen Wohngeldeinsparungen. Diese zusätzlichen Wohngeldeinsparungen sind in der Planung der jeweiligen Haushaltsjahre bereits mit 1,4 Mio. EUR berücksichtigt.

Da die Abrechnung durch das Land M -V erst im Folgejahr erfolgt und jährlich ebenfalls neue Verteilerschlüssel gebildet werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, ob auch im Jahr 2016 wiederum mit einer höheren Erstattung gerechnet werden kann.

Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, dass in der Planung von einer sinkenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen wurde und dadurch analog auch die Aufwendungen/Auszahlungen sinken. Im Gegenzug reduzieren sich daher auch die Erträge/Einzahlungen (Ausgleichszuweisungen des Landes zur Umsetzung Hartz IV).

Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft wird. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.

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Dr. Chris Müller

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben