Stellungnahme - 2015/BV/0786-38 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Peter-Weiss-Haus e.V. hat mit Schreiben vom 28.04.2015 eine Förderung für kulturelle Projekte im Peter-Weiss-Haus 2016 in Höhe von 27.600 EUR vorangemeldet. Laut Kulturförderrichtlinie hat bis zum 01.06. des Vorjahres eine Voranmeldung für Fördersummen über 5.000 EUR zu erfolgen. Diese Voranmeldung ist bis zum 01.09.2015 mit einem Antrag zu untersetzen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein prüffähiger Antrag des Vereines mit Kosten- und Finanzierungsplan sowie konkreter Projektbeschreibung vor.

Grundsätzlich ist die kulturelle Arbeit des Peter-Weiss-Hauses als förderwürdig einzuschätzen.

Deckung:

Mit der 2. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016  wurde der Ansatz im Produktsachkonto 31201 4054100 bereits um 620.500 EUR erhöht. Grundlage hierfür war der Runderlass 18/2015 vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, zur Abrechnung der zusätzlichen Wohngeldeinsparungen. Diese zusätzlichen Wohngeldeinsparungen sind in der Planung der jeweiligen Haushaltsjahre bereits mit 1,4 Mio. EUR berücksichtigt.

Da die Abrechnung durch das Land M -V erst im Folgejahr erfolgt und jährlich ebenfalls neue Verteilerschlüssel gebildet werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, ob auch im Jahr 2016 wiederum mit einer höheren Erstattung gerechnet werden kann.

Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, dass in der Planung von einer sinkenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen wurde und dadurch analog auch die Aufwendungen/Auszahlungen sinken. Im Gegenzug reduzieren sich daher auch die Erträge/Einzahlungen (Ausgleichszuweisungen des Landes zur Umsetzung Hartz IV).

Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft wird. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Diese sollen durch Mehrerträge gedeckt werden. Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben