Stellungnahme - 2015/BV/0786-37 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Deckung für den Ausbau barrierefreier Zuwegungen soll im Haushaltsjahr 2016 aus den geplanten Mitteln für den Ersatzneubau der Kayenmühlenbachbrücke erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Verschiebung der Maßnahme Kayenmühlenbachbrücke mit den erforderlichen Mitteln in Höhe von 120.000 EUR in das Haushaltsjahr 2017 vor und bindet bereits finanzielle Mittel der künftigen Investitionsplanung.

 

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Dr. Chris Müller

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben