Stellungnahme - 2015/BV/0786-30 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Dem Beschlussvorschlag kann nicht zugestimmt werden.

Mit dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 wurden die Planansätze für das Jahr 2015 bereits um 122.900 EUR und für das Jahr 2016 um 218.400 EUR erhöht. Die Zuwendungen werden nach der Sportförderrichtlinie gewährt. Um eine Erweiterung des Empfängerkreises zu bewirken, muss diese ggf. angepasst werden.

Im Rahmen der Sportförderung wurden durch die HRO Zuwendungen wie folgt gewährt:

Haushaltsjahr

Höhe der Zuwendung insgesamt

2012

1.778.212,14 EUR

2013

1.126.381,81 EUR

2014

1.108.755,98 EUR

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurde eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 750.000 EUR (2012/BV/3395) durch die Bürgerschaft beschlossen. Der F.C.Hansa Rostock e.V. erhielt zur Sicherung des Spielbetriebes 2012/2013 in der 2./3. Bundesliga eine Zuwendung in Höhe von 750.000 EUR aus dem Haushalt der Hansestadt Rostock.


Insgesamt sind für die Sportförderung im Haushaltsplanentwurf folgende Mittel veranschlagt:

Haushaltsjahr

Höhe der Zuwendung insgesamt

2015 (PE)

1.250.000 EUR

2016 (PE)

1.350.000 EUR

 

Eine weitere Mittelerhöhung für den freiwilligen Bereich kann nicht befürwortet werden.

Zur Deckung der weiteren Erhöhung der Sportförderung wurden die Aufwendungen für Schadensfälle vorgeschlagen:

Deckung:

TH 10, Produktkonto 11401.56940000 „Aufwendungen für Schadensfälle“:

Alt: 300.000 EUR              Neu: 200.000 EUR

Aus folgendem Grund ist die Deckung nicht realisierbar:

Eine Deckung des Mehrbedarfs für die zusätzliche Förderung kleinerer Sportvereine aus dem Konto 11401.56940000  - Aufwendungen Schadenfälle ist nicht möglich.

Die zweckgebunden verwendeten finanziellen Mittel für die Ersatzleistungen für Schadenfälle werden von den Versicherern (Sach-, Elektronik und Gebäudeversicherer) auf das Konto 11401.46270000  Versicherungserstattungen überwiesen und in gleicher Höhe auf dem Konto 11401.5694000 - Aufwendungen Schadenfälle in Anspruch genommen.

Die beiden Konten (Ertrags- und Aufwandskonto) sind durch Zweckbindung miteinander verknüpft. Eine Reduzierung des Aufwandskontos zieht zwingend eine Reduzierung des Ertragskontos nach sich.

 

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Dr. Chris Müller

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben