Stellungnahme - 2015/BV/0786-29 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit Haushaltsplänen und Anlagen
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2015/BV/0786-16 (ÄA) Zusätzliche Mittel zur Sicherung des M.A.U.-Clubs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.09.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.09.2015
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Sachverhalt:
Für den Mau Club werden vom Kulturausschuss zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 37,0 TEUR jährlich in den Jahren 2015 und 2016 beantragt. Dieser Antrag wird vom Kulturamt unterstützt.
Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft wird. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Diese sollen durch Mehrerträge gedeckt werden. Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.
Deckungsquelle:
Die Produktkonten 61101.40121000 Grundsteuer B von Fremdschuldnern und 61101.40122000 - Grundsteuer B für gemeindeeigene Grundstücke sind nicht losgelöst voneinander zu betrachten. Die Gliederung der Grundsteuer B dient lediglich den statistischen Auswertungen nach Vorgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
- in EUR -
Produkt | Konto | Grundsteuer B | Planansatz 2015 | Ergebnis |
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| 2015 | Stand 03.09.2015 |
61101 | 40121000 | von Fremdschuldnern | 22.300.100 | 22.298.180,44 |
61101 | 40122000 | gemeindeeigenen Grundstücke | 199.900 | 181.983,70 |
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| Grundsteuer B gesamt | 22.500.000,00 | 22.480.164,14 |
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| Minderertrag |
| - 19.835,86 |
Im Jahr 2013 führte eine nicht vorhersehbare rückwirkende Veranlagung in Höhe von 478 TEUR eines Steuerpflichtigen zu einem Jahresergebnis von 22.596.580 EUR, das nicht fortschreibbar ist.
In Zusammenarbeit mit den Finanzämtern Rostock und Ribnitz-Damgarten wird bei größeren Bauvorhaben das voraussichtliche Grundsteuervolumen analysiert. Diese Werte fließen in die Planung ein, sind aber gleichzeitig mit einem gewissen Schätzrisiko verbunden.
In Hinblick auf die Einheitsbewertung für die im Jahr 2015 neu entstandenen Mietwohn-grundstücke im Petriviertel, Molenfeuer, Dünenquartier sowie die weiteren Lückenbe-bauungen sind keine überdurchschnittlichen Steuerzuwächse zu erwarten. Darüber hinaus sind Fertigstellungen von Großobjekten im Jahr 2015 nicht angezeigt.
Derzeit ist für das Jahr 2015 ein Grundsteuerdefizit von 19,8 TEUR zu verzeichnen. Bei Erhöhung der Grundsteuer B um 37.000 EUR ist mit einer weiteren Verschlechterung des voraussichtlichen Ergebnisses zu rechnen.
Dr. Chris Müller