Stellungnahme - 2015/BV/0786-27 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Zuge der erforderlichen Prioritätenfestsetzung innerhalb der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015/2016 und unter Berücksichtigung der Kassenwirksamkeit ist die Maßnahme Ulmenstraße in die Jahresscheiben 2016 in Höhe von 1.500.000 EUR und 2017 in Höhe von 500.000 EUR eingeordnet worden.

 

Der erste Bauabschnitt dieser Maßnahme wird in 2016/2017 realisiert.

 

Zur Haushaltsplanung des nächsten Doppelhaushaltes 2017/2018 werden aktuelle Kosten für die dann folgenden Abschnitte vorliegen, so dass die Veranschlagungsreife, gemäß §9 GemHVO-Doppik gegeben ist, sowohl hinsichtlich der  Höhe der erforderlichen Mittel, einschließlich der benötigten Verpflichtungsermächtigungen, wie auch der erforderlichen zeitlichen Einordnung in die Folgejahre.

 

 

 

Dr. Chris Müller

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben