Stellungnahme - 2015/AR/1151-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1. Das Angebot des Wasser- und Schifffahrtsamtes von 2009 zur Übergabe einer für          2,4 Mio. EUR grundinstandgesetzten Schleuse und mit Bereitstellung einer zusätzlichen Ablösesumme in Höhe von 2,2 Mio. EUR wurde nach Aussage des WSA vom Land nicht angenommen.

Wer hat aus welchen Gründen dieses Angebot abgelehnt und war die Stadtverwaltung und die Bürgerschaft der Stadt Rostock in diese Entscheidung einbezogen?

 

Seit Bekanntwerden der Abgabebemühungen seitens des Bundes, hier vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel im Zusammenwirken mit der nachgeordneten Behörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt in Stralsund, zur Schleuse sowie zum Gewässer Oberwarnow an das Land M-V hat sich die Stadtverwaltung, hier vertreten durch den Oberbürgermeister sowie den Amtsleiter des Tief- und Hafenbauamtes, intensiv um eine Konsensfindung zwischen allen Beteiligten bemüht. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat die Hansestadt Rostock ihre Bereitschaft erklärt, zukünftig das Schleusenbauwerk nach einer erfolgten Sanierung in die Verwaltungsverantwortung und Baulastträgerschaft der Stadt zu übernehmen und zu betreiben. In mehrfachen Gesprächen und geführten Schriftverkehren hat sich die Stadt in der Sache vermittelnd und lösungsorientiert eingebracht.

In die Entscheidung des Landes M-V war die Hansestadt Rostock nicht eingebunden.

 

 

2.  Warum waren die Verhandlungen zur Schleuse mit der Landesregierung in diesem Jahr auf Minister Pegel beschränkt, obwohl allgemein bekannt ist, dass mindestens zwei weitere Ministerien auch Verantwortung tragen?

 

Gemäß dem Auftrag der Bürgerschaft  zur erneuten Kontaktaufnahme mit dem Land M-V hat sich der Oberbürgermeister mit seinem Schreiben vom 13.03.2015 an den Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V, Herrn Minister Christian Pegel, gewandt und das Land M-V um Prüfung und Unterstützung bei der Finanzierung der erforderlichen Sanierung der Schleuse gebeten. 

 

 

Die Hansestadt Rostock geht davon aus, dass es in Bezug auf die Entscheidung des Landes M-V eine interministerielle Abstimmung gegeben hat.

 

 

3.  Warum wurde das Argument der „nicht ausreichenden wasserverkehrlichen Bedeutung“ des Gewässers und damit der Schleuse ohne weiteres akzeptiert, obwohl bekannt ist, dass sich Wassertouristik und Wassersport im Aufwind befinden und der Tourismus für Rostock und das Land ein großer Wirtschaftsfaktor ist?

 

In der am 18.06.2015 durch den Energie- und Infrastrukturminister des Landes M-V, Herrn Christian Pegel, initiierten gemeinsamen Erörterung mit Vertretern der Vereine, dem Oberbürgermeister und weiteren Vertretern der Hansestadt Rostock sowie den Vertretern des WSA Stralsund wurde seitens des Ministers die Positionierung des Landes M-V zur Frage der Absicherung der Finanzierung in einem sehr konstruktiven Dialog erörtert. Allen Beteiligten war und ist bewusst, dass in Bezug auf die Priorisierung von Maßnahmen vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten ein ständiger Abwägungsprozess stattfindet. Auch war und ist allen Beteiligten bewusst, dass dieser Abwägungsprozess schwierig zu führen ist und dass das Ergebnis in der Öffentlichkeit auch sehr kritisch bewertet werden wird.

 

 

4.  Nach Angaben des NDR Nordmagazins vom 25. August 2015 soll nach dem Verfüllen der Schleuse das gesamte Gelände an den Meistbietenden versteigert werden.

Die Stadt Rostock hätte großes Interesse an dem attraktiven Areal geäußert.

Dies wäre ein Widerspruch zu den Erklärungen, nur eine instandgesetzte und automatisierte Schleuse übernehmen zu wollen.

Sollte die Aussage des Nordmagazins stimmen, wie will die Stadt dieses Gelände zukünftig nutzen?

 

Im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen zwischen dem Bund, dem Land M-V und der Hansestadt Rostock zur Erlangung einer Lösung zur Sanierung und dem Erhalt der Schleuse hat u.a. die Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund das Interesse am Erwerb der an die Schleuse angrenzenden und unmittelbar umliegenden Grundstücke und Liegenschaften bekundet. Da die Stadt ihre Zusage zur zukünftigen Übernahme und Betreibung einer sanierten Schleuse nach wie vor aufrecht erhält ist es auch erforderlich und zweifelsfrei notwendig, die an die Schleuse angrenzenden Liegenschaften der Hansestadt Rostock  zu übertragen. Auch im Rahmen der zukünftigen Umsetzung des Uferkonzeptes „Oberwarnow“ ist der Erwerb der Grundstücke und Flächen wesentliche Voraussetzung. 

 

 

5.  Am 20.07.2015 wurde die Unterschutzstellung der Schleuse am Mühlendamm aus dem Jahre 1887 als Technisches Denkmal beantragt.

Warum wurde durch die Stadt bisher kein derartiger Antrag gestellt?

 

Für die systematische Erfassung der Denkmale (Inventarisierung) ist nach § 4 Abs.2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zuständig.

Die Inventarisierung erfolgt aufgrund eigener Forschungen sowie Hinweisen der unteren Denkmalschutzbehörden, von Wissenschaftlern, Vereinen, Eigentümern oder interessierten Bürgern. Bei der Vielzahl von historischen Objekten sind die Denkmalbehörden auf diese breite Mitarbeit angewiesen, da sie nicht von allen Zeitzeugnissen und deren Bedeutung die entsprechende Kenntnis haben können. Die Denkmalinventarisierung ist ein ständiger Prozess, da immer wieder neue Erkenntnisse gewonnen werden.


 

 

Gibt es Gründe seitens der Stadt, den vorliegenden Antrag nicht zu unterstützen.

 

Der Antrag wird auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes bearbeitet. Eine Unterschutzstellung eines Objektes erfolgt, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs.1 DSchG erfüllt sind. Diese Prüfung wird durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege vorgenommen (§ 5 Abs.1 DSchG) und läuft gegenwärtig. Dabei erfolgt eine Beurteilung, auch im Vergleich zu den anderen Schleusen des Landes, anhand der technischen und geschichtlichen Bedeutung der Mühlendammschleuse.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben