Stellungnahme - 2015/AN/1129-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit  insgesamt 10 Mitglie-dern.“

 

Die Errichtung eines zeitweiligen Ausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten wird aus Sicht der Verwaltung für nicht notwendig erachtet. Dem nachvollziehbaren Informationsbedürfnis der Bürgerschaft in Angelegenheiten der Asyl- und Flüchtlingsversorgung wird insofern Rechnung getragen, als das die Verwaltung im nach § 5 Abs.1 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschuss regelmäßigen Bericht zur aktuellen Lage erstattet. Darüber hinaus wird im Jugendhilfeausschuss ebenso regelmäßig über die Versorgungslage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge berichtet. Somit sind nach Einschätzung der Verwaltung die Ziele und Zwecke i.S.d. § 5 Abs. 3 S.1 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock über die v. g. Ausschüsse erfüllt. Eines weiteren Ausschusses bedarf es auch insofern nicht, da die Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses laufendes Geschäft der Verwaltung sind.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mitglieder von Ausschüssen erhalten gemäß § 10 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen pro Sitzung des Ausschusses i.H.v. 50 EUR je Mitglieder und Sitzung sowie i.H.v. 75 EUR die Leiterin/Leiter der Sitzung; zusätzlich ggf. Fahrkosten in Höhe eines Monats-Abos für das Gesamtnetz ÖPNV. Die jährlichen finanziellen Aufwendungen richten sich somit nach der Anzahl der Teilnehmer.

Bei anzunehmenden 10 Ausschussmitgliedern wäre eine jährliche Plansumme i.H.v. 10.000 EUR p.a. zu berücksichtigen.

 

Teilhaushalt:               03 – Büro des Oberbürgermeister

Produkt:              11104                                           Bezeichnung: Bürgerschaft, Ausschüsse u.a. Gremien

Investitionsmaßnahme Nr.:                            Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder

 

4.200,00

 

4.200,00

2016

50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder

 

10.000,00

 

10.000,00

2017

50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder

 

10.000,00

 

10.000,00

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben