Stellungnahme - 2015/AN/1129-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktion der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.09.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.09.2015
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„Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitglie-dern.“
Die Errichtung eines zeitweiligen Ausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten wird aus Sicht der Verwaltung für nicht notwendig erachtet. Dem nachvollziehbaren Informationsbedürfnis der Bürgerschaft in Angelegenheiten der Asyl- und Flüchtlingsversorgung wird insofern Rechnung getragen, als das die Verwaltung im nach § 5 Abs.1 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschuss regelmäßigen Bericht zur aktuellen Lage erstattet. Darüber hinaus wird im Jugendhilfeausschuss ebenso regelmäßig über die Versorgungslage der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge berichtet. Somit sind nach Einschätzung der Verwaltung die Ziele und Zwecke i.S.d. § 5 Abs. 3 S.1 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock über die v. g. Ausschüsse erfüllt. Eines weiteren Ausschusses bedarf es auch insofern nicht, da die Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses laufendes Geschäft der Verwaltung sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitglieder von Ausschüssen erhalten gemäß § 10 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen pro Sitzung des Ausschusses i.H.v. 50 EUR je Mitglieder und Sitzung sowie i.H.v. 75 EUR die Leiterin/Leiter der Sitzung; zusätzlich ggf. Fahrkosten in Höhe eines Monats-Abos für das Gesamtnetz ÖPNV. Die jährlichen finanziellen Aufwendungen richten sich somit nach der Anzahl der Teilnehmer.
Bei anzunehmenden 10 Ausschussmitgliedern wäre eine jährliche Plansumme i.H.v. 10.000 EUR p.a. zu berücksichtigen.
Teilhaushalt: 03 – Büro des Oberbürgermeister
Produkt: 11104 Bezeichnung: Bürgerschaft, Ausschüsse u.a. Gremien
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder |
| 4.200,00 |
| 4.200,00 |
2016 | 50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder |
| 10.000,00 |
| 10.000,00 |
2017 | 50130000/Aufwen-dungen für ehren-amtlich Tätige und Ausschussmitglieder |
| 10.000,00 |
| 10.000,00 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Steffen Bockhahn