Anregung - 2015/AR/1151

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Beratungsfolge

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Fragen an den Bürgermeister und den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock:

 

1. Das Angebot des Wasser- und Schifffahrtsamtes von 2009 zur Übergabe einer für 2,4 Mio. EUR grundinstandgesetzten Schleuse und mit Bereitstellung einer zusätzlichen Ablösesumme in Höhe von 2,2 Mio. EUR wurde nach Aussage des WSA vom Land nicht angenommen.

Wer hat aus welchen Gründen dieses Angebot abgelehnt und war die Stadtverwaltung und die Bürgerschaft in diese Entscheidung einbezogen?
 

2. Warum waren die Verhandlungen zur Schleuse mit der Landesregierung in diesem Jahr auf Minister Pegel beschränkt, obwohl allgemein bekannt ist, dass mindestens zwei weitere Ministerien auch Verantwortung tragen?
 

3. Warum wurde das Argument der „nicht ausreichenden wasserverkehrlichen Bedeutung“ des Gewässers und damit der Schleuse ohne weiteres akzeptiert, obwohl bekannt ist, dass sich Wassertouristik und Wassersport im Aufwind befinden und der Tourismus für Rostock und das Land ein großer Wirtschaftsfaktor ist?
 

4. Nach Angaben des NDR Nordmagazins vom 25. August 2015 soll nach dem Verfüllen der Schleuse das gesamte Gelände an den Meistbietenden versteigert werden.
Die Stadt Rostock hätte großes Interesse an dem attraktiven Areal geäußert.

Dies wäre ein Widerspruch zu den Erklärungen, nur eine instandgesetzte und automatisierte Schleuse übernehmen zu wollen.
Sollte die Aussage des Nordmagazins stimmen, wie will die Stadt dieses Gelände zukünftig nutzen?
 

5. Am 20.07.2015 wurde die Unterschutzstellung der Schleuse am Mühlendamm aus dem Jahre 1887 als Technisches Denkmal beantragt.

Warum wurde durch die Stadt bisher kein derartiger Antrag gestellt?
Gibt es Gründe seitens der Stadt, den vorliegenden Antrag nicht zu unterstützen?

 

 

gez. Detlef Krause

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben