Nachtrag Beschlussvorlage - 2015/BV/0954-02 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" - Prioritätenliste 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.09.2015
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Mobilitätskoordinator; Vorzimmer Senatoren; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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02.09.2015
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Vorberatung
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02.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2015
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Sachverhalt:
Die Sanierung der KGS ist Bestandteil des EFRE-Strategiepapiers für die Förderperiode 2014-2020. Das zurzeit leerstehende, unsanierte Schulgebäude wird dringend für die Erweiterung der Raumkapazitäten der Kooperativen Gesamtschule benötigt, welche sich aus dem stetigen Anstieg der Schülerzahlen im Bereich der Rostocker Innenstadt ergibt.
Im Gespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus (MWBT) vom 20.08.2015 wurde festgestellt, dass aufgrund der vorgesehenen Zeitabläufe eine EFRE-Förderung nicht erfolgen kann. Vielmehr sollte geprüft werden, ob das Vorhaben in die Städtebauförderung aufgenommen und aus den für das gestrichene Vorhaben „August-Bebel-Straße 1 (ehemaliges Schifffahrtsmuseum)“ bereitstehenden Städtebaufördermitteln in Höhe von 2,25 Mio. EUR finanziert werden kann. Das MWBT bekräftigt diese Vorgehensweise durch das mit dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ am 27.08.2015 geführte Telefonat, indem es die Förderung der nicht im Sanierungsgebiet gelegenen KGS aus den für die ABS 1 bereitgestellten Städtebaufördermitteln im Rahmen des Sanierungsgebietes als sanierungsbedingte Maßnahme ansieht. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorhabens in die Prioritätenliste 2016 sind demnach erfüllt. Entsprechend der geplanten zeitlichen Einordnung hat das Vorhaben ebenfalls oberste Priorität. Eine Erhöhung der Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ ist mit der Neuaufnahme des Vorhabens nicht verbunden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15 kB
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