Stellungnahme - 2015/BV/0786-21 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Projekt „Fairtrade-Stadt“

Die Hansestadt Rostock ist am 18. September 2013 in Bremen Hauptstadt des Fairen Handels geworden. Zwei Jahre später darf sie als Gewinner-Kommune 2013 diesen Titel an eine andere Stadt mit den kreativsten Projekten im Bereich des fairen Handels abgeben.

 

Bis zum 17. Juli lief die Bewerbungsrunde für den Hauptstadtwettbewerb 2015. Die von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen getragene Servicestelle Kommunen in der Einen Welt bei der Engagement Global gGmbH hat den Förderpreis „Hauptstadt des Fairen Handels 2015 ausgelobt. Nach Entscheidung der Jury hat der Oberbürgermeister zur Preisverleihung am Montag, 21. September 2015 im Kurhaus Warnemünde geladen.

 

In den beiden vergangenen Jahren konnte in der Hansestadt Rostock dank der Fördergelder für diesen Preis viel bewegt werden. Projekte wie Aktionen "Freie Fahrt für faire Schokolade" und die "FairTrade-Kaffeefahrt" sowie die Organisation der Faire Woche mit zahlreichen Partnern und der Ausstellung "Die FairTrade-Stadt stellt sich vor", die unter anderem im Rathaus gezeigt wurde, haben die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock erreicht. Auf die Wichtigkeit des Themas "Fairer Handel" wurde vor einem breiten Publikum erfolgreich hingewiesen. Der Titel "Rostock ist Hauptstadt des Fairen Handels 2013" wurde öffentlichkeitswirksam auch überregional kommuniziert. 9000 € sind aus dem Bereich Stadtmarketing für zwei FairTrade-CityLight-Kampagnen, die Herstellung der Ausstellung "Die FairTrade-Stadt stellt sich vor" , Printprodukte im Rahmen der Fairen Woche 2015 sowie die Umsetzung der Preisverleihung zur Titelübergabe an die nächste "Hauptstadt des fairen Handels" im September 2015 eingesetzt worden.

 

Im Jahr 2015 wurden 21.600 € für eine 20-Stunden-Stelle "KoordinatorIn "FairTrade-Stadt Rostock"" beim Eine-Welt-Landesnetzwerk M-V e.V. über die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (ca. 15.000 €) sowie aus einem Anteil des Preisgeldes (ca. 7.000 €) der Engagement Global gGmbH finanziert. Diese Stelle hat die Aufgabe, weitere Projektmittel durch Partner einzuwerben. Diese Partner unterstützen wiederum diverse Projekte im Sinne des Fairen Handels. Mit der Weitergabe des Titels laufen diese Mittel aus.

 

Dieses Engagement, welches aus verschiedenen Ämtern der Verwaltung heraus, aber vor allem durch den Eine-Welt-Landesnetzwerk M-V e.V. entwickelt wurde sollte aus Sicht des Stadtmarketings nachhaltig fortgesetzt werden. Daher wird der Änderungsantrag befürwortet.

 

Die Mittel finden als Kombination aus Personal- und Sachkosten die beste Verwendung um auch weitere Akteure der Stadt mitnehmen und zusätzliche Mittel für die Förderung des Fairen Handels einwerben zu können.

 

Deckungsquellen:

52100.43130300 – Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten

 

In den o.g. Änderungsantrag ist zur Deckung der Mehrausgaben die Erhöhung im TH 60 Bauamt aus dem Produkt 52100 Bauverwaltung und Bauordnung, Produktkonto 52100 43130300/6310300 Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten vorgesehen.

Entsprechend der Ergebnisse der Vorjahre der Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten, sowie aufgrund des derzeitigen Erfüllungsstandes der Erträge/Einzahlungen per 31.07.2015 ist eine Anpassung wie vorgesehen möglich.

in EUR

Konto

Haushaltsansatz 2016

Erhöhung

 

Haushaltsansatz 2016 neu

52100.43130300

 

52100.63130300

 

1.200.000

 

1.230.000

+25.000

 

+25.000

1.225.000

 

1.255.000

Zwei weitere Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2015/2016, (Nr. 2015/BV/0786-12 + 25.000 EUR und 2015/BV/0786-10 +50.000 EUR) gestellt wurden, weisen die gleiche Deckungsquelle aus.

Damit verändert sich der Haushaltsansatz 2016  in dem Produktsachkonto 52100.43130300 bei Beschluss aller Änderungsanträge wie folgt:

 

1.200.000 EUR + 25.000 EUR + 25.000 EUR + 50.000 EUR = 1.300.000 EUR .

 

Entsprechend der Ergebnisse der Vorjahre der Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten, sowie aufgrund des derzeitigen Erfüllungsstandes der Erträge/Einzahlungen per 31.07.2015 scheint eine Anpassung wie vorgesehen möglich.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport hält es für erforderlich, dass die bereits im Haushaltsplanentwurf vorliegende Steigerung der Kosten für freiwillige Aufgaben in Bezug auf die Konsolidierungspotentiale überprüft werden. Durch die Zustimmung zu dem Änderungsantrag werden zusätzliche freiwillige Leistungen in den Haushalt aufgenommen. Diese sollen durch Mehrerträge gedeckt werden.

 

 

 

 

 

Eine Deckungsquelle zu Lasten einer anderen freiwilligen Aufgabe würde den Konsolidierungswillen der Hansestadt Rostock besser unterstreichen. Zudem fordert das Ministerium für Inneres und Sport eine durchschnittliche Einsparung von mindestens 10 Mio. EUR jährlich. Diese kann derzeit nicht durch den Haushaltsplan dargestellt werden. Sämtliche Mehrerträge und Mehreinzahlungen werden daher für die Haushaltskonsolidierung benötigt.

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben