Antrag - 2015/AN/1129
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.09.2015
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses sind u. a.:
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, der ARGE und der Bundesanstalt für Arbeit
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
- beratende Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Kita-Plätze
- Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund
- Ärztliche Versorgung
- Einsatz von Integrationslotsen
- Unterbringung und Betreuung
- Einbeziehung der Ortsteilvertretungen
- Qualifizierung und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.
Beschlussvorschriften:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlaubt nach § 5 Absatz 2 die Bildung zeitweiliger Ausschüsse.
Deckungsquelle:
TH 03, 11104 Bürgerschaft, Prod.Kto 50130000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige und Ausschussmitglieder
Sachverhalt:
Aufgrund der steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen sieht sich die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in der Verantwortung, den Menschen schnell zu helfen. In einem zeitweiligen Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten können aufgeworfene Fragen und Probleme gebündelt und schnell behandelt werden.
09.09.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses sind u. a.:
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, der ARGE und der Bundesanstalt für Arbeit,
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ,
- Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten,
- beratende Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Kita-Plätze,
- Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund,
- ärztliche Versorgung,
- Einsatz von Integrationslotsen,
- Unterbringung und Betreuung,
- Einbeziehung der Ortsteilvertretungen,
- Qualifizierung und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.
Beschluss Nr. 2015/AN/1129:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.
Vor der Konstituierung des Sonderausschusses sollen in einer gemeinsamen Beratungsrunde aus FraktionsvertreterInnen und VertreterInnen der Verwaltung das Selbstverständnis und die Aufgabenbeschreibung des Ausschusses diskutiert und bestimmt werden.
Der Präsident der Bürgerschaft soll zu dieser Gesprächsrunde einladen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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danach persönl. Erklärung Herr Giesen!