Antrag - 2015/AN/1129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit  insgesamt 10 Mitgliedern.

Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses sind u. a.:

- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, der ARGE und der Bundesanstalt für Arbeit

- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

- Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema Asyl- und   Flüchtlingsangelegenheiten

- beratende Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Kita-Plätze

- Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund

- Ärztliche Versorgung

- Einsatz von Integrationslotsen

- Unterbringung und Betreuung

- Einbeziehung der Ortsteilvertretungen

- Qualifizierung und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten

Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.

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Beschlussvorschriften:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlaubt nach § 5 Absatz 2 die Bildung zeitweiliger Ausschüsse.

 

Deckungsquelle:

TH 03, 11104 Bürgerschaft, Prod.Kto 50130000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige und Ausschussmitglieder

 

Sachverhalt:

Aufgrund der steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen sieht sich die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock  in der Verantwortung, den Menschen schnell zu helfen. In einem zeitweiligen Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten können aufgeworfene Fragen und Probleme gebündelt und schnell behandelt werden.

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gez. Dr. Steffen Wandschneider                                          gez. Simone Briese-Finke

SPD-Fraktion                                                                                    Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

gez. Eva-Maria Kröger
Fraktion DIE LINKE.   (Beitritt als Absender am 08.09.2015)

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit  insgesamt 10 Mitgliedern.
 

Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses sind u. a.:

 

- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, der ARGE und der Bundesanstalt für Arbeit,

- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ,

- Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten,

- beratende Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Kita-Plätze,

- Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund,

- ärztliche Versorgung,

- Einsatz von Integrationslotsen,

- Unterbringung und Betreuung,

- Einbeziehung der Ortsteilvertretungen,

- Qualifizierung und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten.

Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/1129:
 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
 

Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.

 

Vor der Konstituierung des Sonderausschusses sollen in einer gemeinsamen Beratungsrunde aus FraktionsvertreterInnen und VertreterInnen der Verwaltung das Selbstverständnis und die Aufgabenbeschreibung des Ausschusses diskutiert und bestimmt werden.
Der Präsident der Bürgerschaft soll zu dieser Gesprächsrunde einladen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

danach persönl. Erklärung Herr Giesen!