Änderungsantrag - 2015/BV/0786-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 08.09.2015 und durch Nr. 2015/BV/0786-22 (ÄA) ersetzt!

Beschlussvorschlag:

 

Im TH 40 wird folgendes neues Produktkonto „Sonderfonds für kleinere Sportvereine“ für das Haushaltsjahr 2016 angelegt:

 

Alt: 0                                          + 100.000 EUR                                          neu: 100.000 EUR

 

Deckungsvorschlag:

11101.56930010 Repräsentationen, Ehrungen: 40.000 EUR
alt: 229.100 EUR                            neu: 189.100 EUR

 

und

 

11113.56920044 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Stadtjubiläum: 60.000 EUR

alt: 250.000 EUR                            neu: 190.000 EUR

oder gemäß 2015/BV/-13 (NB): alt: 325.000 EUR                            neu: 265.000 EUR

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der Verzögerungen des Haushaltsbeschlusses ist ein Mittelabfluss im Jahr 2015 unrealistisch, somit soll die Sportförderung für kleinere Sportvereine ab dem Jahr 2016 erfolgen. Perspektivisch sollte angestrebt werden, diesen Sonderfond dauerhaft im Haushalt zu integrieren.

Die Hansestadt Rostock ist eine Sportstadt. Ein Großteil der Sportstätten, Bäder und Hallen ist in den vergangenen Jahren aufwendig saniert oder neugebaut worden, die Rahmenbedingungen haben sich – auch im Landesvergleich – deutlich verbessert.
Die immer stetig wachsende Zahl der Vereinsmitglieder mit nunmehr fast 50.000 dokumentiert den erfolgreichen Weg. Auch die Zahl der aktuell im Stadtsportbund organisierten Vereine mit fast 200 ist hierfür exemplarisch.

Dennoch gibt es nach wie vor Bedarfe, die insbesondere bei den kleineren Vereinen bestehen. Oftmals können kleinere Anschaffungen und Investitionen, wie etwa in Sportgeräte oder dringend notwendiges Material von kleinen Sportvereinen nicht erbracht werden, weil Eigenmittel, etwa für Beantragungen beim Landessportbund fehlen.

Die direkte Sportförderung wird im vorliegenden Doppelhaushalt 2015/16 zwar auf 1,25 Mio. Euro in 2015 sowie 1,35 Mio. Euro in 2016 erhöht, jedoch profitieren hiervon nicht die kleineren Vereine, die unter anderem Randsportarten oder neue Sportarten bedienen und sich immer größerer Beliebtheit erfreuen.

Ein Sonderfonds mit einem jährlichen Volumen von 100.000 Euro kann dazu beitragen, dass wichtige Anschaffungen ermöglicht werden. Dadurch werden erfolgreiche Sportentwicklungen gefördert. Der Sport basiert im Wesentlichen auf den Leistungen des Ehrenamtes. Im Sport in der Hansestadt Rostock wird mit Abstand das höchste Maß an ehrenamtlicher Arbeit erbracht. Die sportliche Betätigung ist insbesondere für Kinder und Jugendliche in vielfacher Weise förderlich. Sie dient dem individuellen Werdegang und wirkt der Jugendkriminalität vor. Eine weitere gezielte Unterstützung ist in jedem Fall mit positiven Auswirkungen verbunden.  

Die konkrete Ausgestaltung (Welche Vereine sind anspruchsberechtigt? Wie erfolgt die Vergabe? etc.) sollte durch das Amt für Schule und Sport in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund bis zur Sitzung des Bürgerschaft im Dezember 2015 erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ausschuss für Schule und Sport ist zu beteiligen.

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Berthold F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.08.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.08.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen