Beschlussvorlage - 2015/BV/1096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft stimmt der Etablierung eines „Rostock Convention Bureau“ bei der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing zu.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den anliegenden Zuwendungsbescheid auszuführen.

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Beschlussvorschriften:

Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden MV (Eig. VO) § 5 Abs. 1, Nr. 3

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 22 Abs. 3

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV/3207 – Verabschiedung der Tourismuskonzeption 2022 vom 20.06.2012

 

Sachverhalt:

Am 20.06.2012 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Tourismuskonzeption 2022 beschlossen.

Diese sieht mit sehr hoher Priorisierung eine stärkere Fokussierung der Hansestadt auf den Tagungs- und Kongressmarkt (MICE - Meetings Incentives Congresses Events) vor, der großes wirtschaftliches Potenzial für die Hansestadt aufweist.

 

In Kooperation der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing), der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und der Tagungsbranche der Hansestadt Rostock wurde unter Einbeziehung der Experten der dwif-consulting GmbH ein MICE Konzept entwickelt, das die Etablierung eines Rostock Convention Bureau als professionellen, zentralen Ansprechpartner und Koordinator für MICE Kunden vorsieht.

 

Um die Branche einzubeziehen und bestehende Kompetenzen sowie Netzwerke zu nutzen, soll das Rostock Convention Bureau als zusätzlicher Schwerpunkt der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH aufgebaut werden.

Die Vermarktung zur Steigerung des Bekanntheitsgrades für den Tagungs- und Kongresstourismus wird auch explizit in § 2 des Gesellschaftsvertrages von Rostock Marketing beim Gesellschaftsgegenstand aufgeführt.

 

Neben der Finanzierung aus Einnahmen aus der Privatwirtschaft wird für die dreijährige Startphase eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt benötigt. Im Anschluss wird sich das Rostock Convention Bureau selbst tragen.

Der Erfolg des Modells der Startfinanzierung und Übergang zur kompletten Tragfähigkeit durch Einbindung der Wirtschaft in einer kommunalen GmbH wurde bereits durch die Etablierung von Rostock Marketing im Bereich Freizeittourismus bewiesen.

Die Anschubfinanzierung für die Etablierung des Rostock Convention Bureau soll aus dem Etat des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde aufgebracht werden, die als Zuwendung in Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR über drei Haushaltsjahre verteilt an Rostock Marketing zugewiesen werden soll (Zuwendungszeitraum: 01.01.2016-31.12.2018).

Der Eigenbetrieb konnte in den vergangenen drei Jahren eine durchgehend positive Erlössituation aufweisen, die als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit der folgenden Jahre betrachtet wird.

Dieser gewonnene finanzielle Spielraum ermöglicht zukünftig die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der Tourismuskonzeption 2022. Die Professionalisierung des MICE-Marketings und -Vertriebs ist im Handlungsfeld 1 der Tourismuskonzeption 2022 als einer der Themenschwerpunkte fest definiert und wird seitens der Wirtschaft einer hohen Priorität zugeordnet.

Die im Etat der Tourismuszentrale zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Umsetzung der Tourismuskonzeption werden nun in Form einer Zuwendung an Rostock Marketing ausgereicht, womit die Etablierung des Rostock Convention Bureau entsprechend des vorliegenden Konzepts umgesetzt und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum für die Hansestadt Rostock im Bereich Tagungen und Kongresse initiiert werden kann.

 

Der Sachverhalt wurde hinsichtlich der Beihilfeproblematik ausführlich rechtlich geprüft und im Ergebnis wurde der anliegende Zuwendungsbescheid erarbeitet. Dieser gewährleistet eine beihilferechtskonforme Zahlung der Anschubfinanzierung.

Die Etablierung des Rostock Convention Bureau mittels einer Anschubfinanzierung wird durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH, den Tourismusverein Rostock und Warnemünde e.V., den Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV), die Industrie- und Handelskammer zu Rostock sowie die Rostocker Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH ausdrücklich befürwortet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Kein direkter

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.09.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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07.10.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen