Beschlussvorlage - 2015/BV/1089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche Schiedspersonen und ehrenamtliche stellvertretende Schiedspersonen werden die in der Vorschlagsliste genannten Personen (Anlage) gewählt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            Nr. 2010/BV/1503  vom 06.10.2010

 

 

Sachverhalt:

 

Nach Ablauf der Amtsperiode vom 01.02.2011 bis 31.01.2016 sind für die kommende Amtsperiode (01.02.2016 bis 31.01.2021) die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock erneut zu besetzen. Grundlage für die Tätigkeit der Schiedsstellen bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329).

 

Danach werden die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson, die durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten wird, wahrgenommen.
Die Schiedspersonen werden gem.   § 3 SchStG M-V von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

 

 

 

 

Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson sind gemäß § 4 SchStG M-V

 

- die Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten,

 

- die Vollendung des 25. Lebensjahres,

 

- die Wohnsitznahme im Bereich der Gemeinde.

 

Für die Schiedsamtsbereiche Nordwest 1, Nordwest 2, Mitte und West, konnten zur weiteren Tätigkeit in der kommenden Wahlperiode bereits amtierende Schiedspersonen gewonnen werden.

 

Die Schiedspersonen Frau Karin Wiese (Schiedsstelle Nordwest 1), Frau Sabine Preuß und Herr Uwe Friesecke (Schiedsstelle Ost) werden ihre Tätigkeit mit Ablauf der Amtsperiode beenden.

 

Zur Neubesetzung der Schiedsamtspositionen erfolgte am 15.04.2015 eine öffentliche Aus-schreibung im Städtischen Anzeiger der Hansestadt Rostock sowie über das Internet. Hierauf sind mehrere Bewerbungen eingegangen. Mit den Bewerberinnen/Bewerbern wurden unter Hinzuziehung der Ortsamtsleiter der Ortsämter Nordwest 1 und Ost sowie der Vertreterin des Dachverbandes Gespräche geführt und eine entsprechende Auswahl getroffen.

 

Bevor eine Aufnahme der Schiedspersonen, welche sich zur Weiterführung der ehrenamtlichen Tätigkeit bereiterklärt haben sowie der Bewerberin/Bewerber in die Vorschlagsliste zur Wahl durch die Gemeindevertretung erfolgte, wurde über das Amtsgericht Rostock eine Prüfung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 SchStG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe veranlasst. Mit Schreiben vom 03.08.2015 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Die Bewerberin/Bewerber sowie die bereits amtierenden Schiedspersonen haben ihren Wohnsitz in der Hansestadt Rostock bzw. im entsprechenden Schiedsstellenbereich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktkonto 12206 50190000

3.900,00 EUR pro Haushaltsjahr

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen