Stellungnahme - 2015/AN/1070-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Einer Initiative der Hansestadt Rostock bedarf es nicht. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock ist eingebunden in einen Diskurs des Städte- und Gemeindetages zu einem möglichen Initiativantrag des Gremiums im Hinblick auf ein Versammlungsgesetz M-V. Sowohl Fragen der Zuständigkeit des Verwaltungsablaufes und „befriedete Gebiete“ (siehe § 16 Versammlungsgesetz) werden erörtert werden.

 

Soweit hier bekannt, ist auch der DGB initiativ im Hinblick auf ein Versammlungsgesetz M-V.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben