Antrag - 2015/AN/1045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Frau Dr. S. Bachmann wird als Mitglied im Aufsichtsrat der VTR GmbH abberufen.

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Beschlussvorschriften:

 

KV MV, § 32 Abs. 3 in Verbindung mit § 71

Sachverhalt:

 

  • Verstoß gegen die GO d. AR d. VTR GmbH, § 1, Abs. 2, Vertretung des AR nach außen
  • Ignorierung der GO d. AR d. VTR GmbH, § 2, Abs. 4, Vertretungsrecht des/r Vorsitzenden
  • Verstoß gegen die GO d. AR d. VTR GmbH, § 7, Abs. 1, Schweigepflicht
  • damit Verstoß gegen den PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE KODEX und gegen den
    Gesellschaftervertrag § 11, Abs. 12
    Gesellschaftsvertrag, § 16 Abs. 12               - am 08.07.2015 redaktionell geändert!

Frau Dr. Bachmann hat mehrfach und damit nachhaltig gegen ihre Verschwiegenheitsverpflichtung als Aufsichtsratsmitglied verstoßen, weshalb im Aufsichtsrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr ausgeschlossen ist. Sie wurde in der Aufsichtsratssitzung der VTR GmbH am 13.05.2015 aufgrund der Verstöße gegen die GO d. AR d. VTR GmbH durch ein Aufsichtsratsmitglied aufgefordert , von Ihrem Mandat zurückzutreten. Weiterhin wurde sie durch die Aufsichtsratsvorsitzende gerügt und zur Unterlassung zukünftiger Verstöße aufgefordert. Am 21.05.2015 war wiederum ein Beitrag von Frau Dr. Bachmann in Facebook zu lesen, in dem ein anderes Aufsichtsratsmitglied aus der Aufsichtsratssitzung zitiert wurde. Da Belehrungen und Aufforderungen durch Frau Dr. Bachmann ignoriert werden, liegt die Vertrauensgrundlage für die Meinungsäußerung in Sitzungen nicht mehr vor. Die weitere Tolerierung des Verhaltens durch Untätigkeit der Bürgerschaft ist geeignet, der VTR GmbH schweren Schaden zuzufügen.

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt