Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/1027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bekennt sich zu Ihrer Verantwortung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Um die erforderlichen Kapazitäten für die Erstaufnahme in der Hansestadt Rostock zu schaffen, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1. Das ehemalige HWBR-Gebäude „An der Jägerbäk 3“ sofort für die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nutzbar zu machen.

2. Die Kapazitäten dort schnell so zu erweitern, dass die Überbelegung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße beendet und die Nutzung der Feuerwache See als Übergangsunterkunft eingestellt werden können.

3. Den Standort als zweite Gemeinschaftsunterkunft einzurichten, um so für die Aufnahme einer weiter steigenden Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorbereitet zu sein.

4. In der Verwaltung die notwendige Zahl an Mitarbeiterstellen umgehend einzurichten, damit das zusätzliche Arbeitsvolumen bewältigt werden kann.

5. Mit der Rostocker Wohnungswirtschaft weiter eng zusammenzuarbeiten, damit an der schnellen Integration der Asylsuchenden in die Stadtteile festgehalten werden kann.

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Sachverhalt: Die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber steigt seit etwa zwei Jahren beständig an. Zum kommenden Jahr wird die Quote der Hansestadt Rostock in der Flüchtlingsaufnahmeverordnung des Landes verdoppelt. Darauf muss die Stadt auch mit ausreichend Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften vorbereitet sein. Durch die Möglichkeit, die sich mit der Rückübertragung der HWBR-Immobilie an die Hansestadt Rostock zum 1.7.2015 ergeben hat, kann dieser Anspruch erfüllt werden. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zeigt mit dieser Entscheidung, dass sie ihre Verantwortung ernst nimmt und die Verwaltung bei der Suche nach geeigneten Lösungen unterstützt.

Zudem wirkt diese Entscheidung haushaltskonsolidierend. Die Unterbringung von Asylsuchenden wird der Stadt vom Land erstattet, die Nutzung würde somit sofort zu Einnahmen führen. Anderenfalls entstehen ggf. erhebliche Umbaukosten und fallen die laufenden Kosten an.

Die Angelegenheit ist dringlich, da die bestehenden Kapazitäten bereits zu mehr als 100% ausgelastet sind und die Hansestadt Rostock schon in wenigen Tagen zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge verpflichtet ist. Auf diese Weise soll auch die Einrichtung von Notunterkünften verhindert werden. Die Möglichkeit der Nutzung besteht erst durch die Übernahme der Immobilie am 1.7.2015. Dieser Termin lag nach dem Antragsschluss.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                                             gez. Simone Briese-Finke                                                                   Fraktion DIE LINKE.                                                                      Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.07.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bekennt sich zu Ihrer Verantwortung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Um die erforderlichen Kapazitäten für die Erstaufnahme in der Hansestadt Rostock zu schaffen, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1. das ehemalige HWBR-Gebäude „An der Jägerbäk 3“ sofort für die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nutzbar zu machen,
 

2. die Kapazitäten dort schnell so zu erweitern, dass die Überbelegung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße beendet und die Nutzung der Feuerwache See als Übergangsunterkunft eingestellt werden können,
 

3. den Standort als zweite Gemeinschaftsunterkunft einzurichten, um so für die Aufnahme einer weiter steigenden Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorbereitet zu sein,
 

4. in der Verwaltung die notwendige Zahl an Mitarbeiterstellen umgehend einzurichten, damit das zusätzliche Arbeitsvolumen bewältigt werden kann,
 

5. mit der Rostocker Wohnungswirtschaft weiter eng zusammenzuarbeiten, damit an der schnellen Integration der Asylsuchenden in die Stadtteile festgehalten werden kann.

 

 

Beschluss Nr. 2015/DA/1027:

 

Die Bürgerschaft bekennt sich zu Ihrer Verantwortung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Um die erforderlichen Kapazitäten für die Erstaufnahme in der Hansestadt Rostock zu schaffen, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen:

 

1. das ehemalige HWBR-Gebäude „An der Jägerbäk 3“ sofort für die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nutzbar zu machen,
 

2. die Kapazitäten dort schnell so zu erweitern, dass die Überbelegung der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße beendet und die Nutzung der Feuerwache See als Übergangsunterkunft eingestellt werden können,
 

3. den Standort als zweite Gemeinschaftsunterkunft einzurichten, um so für die Aufnahme einer weiter steigenden Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorbereitet zu sein,
 

4. in der Verwaltung die notwendige Zahl an Mitarbeiterstellen umgehend einzurichten, damit das zusätzliche Arbeitsvolumen bewältigt werden kann,
 

5. mit der Rostocker Wohnungswirtschaft weiter eng zusammenzuarbeiten, damit an der schnellen Integration der Asylsuchenden in die Stadtteile festgehalten werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt