Beschlussvorlage - 2015/BV/0985
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock vom 01.08.2015 bis 31.12.2015 aus unverbrauchten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und des Runderlasses Nr. 9/2015 des Ministe-riums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, die Personalkostenförderungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an vier weiteren Schulstandorten für den Zeitraum 01.08.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 64.100,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 10. März 2015 sowie dem Runderlass der Sozialabteilung Nr. 9/2015 sind unverbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vollständig in das Jahr 2015 zu übertragen. Diese zusätzlichen Mittel können im Rahmen der Zweckbindung für Bildung und Teilhabe insbesondere für die Finanzierung von zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit und deren Verstetigung eingesetzt werden.
Im Haushaltsjahr 2015 sollen aus diesen Mitteln insgesamt 3,5 Feststellen gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII finanziert werden und entsprechend den Empfehlungen zur Gleichbehandlung der ESF- und BuT-finanzierten Fachkräfte der Schulsozialarbeit, vergleichbar der ESF-Laufzeit, kontinuierlich fortgeführt werden. Eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum, ist somit gegeben.
An nachfolgend aufgeführten Schulen der Hansestadt Rostock sollen Schulsozialarbeiter-stellen etabliert werden:
Träger der Maßnahme | Schule | Stellenanteil |
Lunte e. V. | Berufliche Schule der Hansestadt Rostock, Technik | 0,875 FS |
Schulverein Jenaplanschule e. V. | Jenaplanschule Rostock | 0,875 FS |
IN VIA Rostock e. V. | Warnowschule Rostock
| 0,875 FS |
Institut Lernen und Leben e. V. | Kinder- und Jugendkunstakademie Rostock – Schulstandort Kassebohm | 0,875 FS |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512041
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36301.55512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
| 64.100,00 |
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2015 | 36301.75512041 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung) |
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| 64.100,00 |
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
30.06.2015 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und des Runderlasses Nr. 9/2015 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, die Personalkostenförderungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an vier weiteren Schulstandorten für den Zeitraum 01.08.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 64.100,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und des Runderlasses Nr. 9/2015 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, die Personalkostenförderungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit für den Zeitraum 01.08.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 64.100,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Es werden 1,75 Feststellen Schulsozialarbeit, jeweils mit einer 0,875 Feststelle an der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock, Technik sowie mit einer 0,875 Feststelle an der Warnowschule Rostock mit Personalkosten in Höhe von 32.050,00 Euro eingesetzt. Die weiterern 2 Feststellen Schulsozialarbeit in Höhe von 32.050,00 Euro werden an noch zu benennenden Schulen eingesetzt.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: |
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| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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