Beschlussvorlage - 2015/BV/0984
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 14.10.1997 des Trägers Lunte e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2015
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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: JHA vom 14.10.1997
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock hat in seiner Sitzung am 14.10.1997 den Verein Lunte e. V. als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 KJHG anerkannt. Die Anerkennung ist unbefristet, bezieht sich aber nur auf das Projekt „Beratungscafe Lunte“.
Auf Grund der Veränderung des Leistungsangebotes des Trägers Lunte e. V. in den vergangenen Jahren ist der Wortlaut „Beratungscafe Lunte“ in der Anerkennung nicht mehr zutreffend.
Mit seinen Angeboten leistet der Träger Lunte e. V. einen wesentlichen Beitrag, insbesondere in den Leistungsbereichen der Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und der Jugendberufshilfe. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung.