Beschlussvorlage - 2015/BV/0984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zur unbefristeten Anerkennung des Trägers Lunte e. V. als Träger der freien Jugendhilfe.

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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: JHA vom 14.10.1997

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock hat in seiner Sitzung am 14.10.1997 den Verein Lunte e. V. als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 KJHG anerkannt. Die Anerkennung ist unbefristet, bezieht sich aber nur auf das Projekt „Beratungscafe Lunte“.

 

Auf Grund der Veränderung des Leistungsangebotes des Trägers Lunte e. V. in den vergangenen Jahren ist der Wortlaut „Beratungscafe Lunte“  in der Anerkennung nicht mehr zutreffend.

 

Mit seinen Angeboten leistet der Träger Lunte e. V. einen wesentlichen Beitrag, insbesondere in den Leistungsbereichen der Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und der Jugendberufshilfe. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

                                                                                                 

 

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30.06.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen