Stellungnahme - 2015/AN/0961-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
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Thomas Jäger (NPD) - Prüfauftrag: Gründung einer Stiftung zur verstärkten Förderung vorschulischer Bewegungsangebote in Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.06.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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08.07.2015
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Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock prüft gemeinsam mit der Hanseatischen Bürgerstiftung, ob und inwieweit es möglich ist, unter dem Dach dieser Stiftung eine Stiftung zu gründen, die schwerpunktmäßig die verstärkte Förderung vorschulischer Bewegungsangebote in den Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock zum Ziel hat. Da Rostock derzeit über keine kommunalen Kitas verfügt, sind in die Gespräche nicht zuletzt auch die Träger mit einzubeziehen
- Eine Lücke bzw. Handlungsbedarf in Bezug auf vorschulische Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen wird nicht gesehen. Die Gründung einer Stiftung zur Förderung der vorschulischen Bewegungsangebote für die Kindertagesbetreuung ist aus Sicht der Verwaltung unbegründet.
- Für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern bildet die verbindliche Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahren die Grundlage für die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Sie beinhaltet unter anderem die Anleitung zur gesunden Lebensführung und zielt auf ein gesundes Aufwachsen der Kinder ab. Dabei liegt der Focus auf Entwicklung und Stärkung des Gesundheitsbewusstseins, insbesondere auf hygienisches Verhalten, gesunde Ernährung und Bewegung der Kinder. Hierbei nimmt das Medium Bewegung einen großen Stellenwert ein. Es werden grundlegende motorische und körperliche Fertigkeiten sowie Bewegungsbedürfnisse herausgebildet, die später wichtige Grundlage für eine souveräne Teilhabe der Kinder an Sport, Spiel und Bewegung in Schule und Freizeit dienen.
In den Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Rostock gehören die gesunde Bewegung und besondere sportliche Angebote zum Tagesablauf, entsprechende Mehrzweckräume und Außenanlagen stehen zur Verfügung und werden im Rahmen der Platzkosten finanziert.
Gemäß § 1 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V hat sich die individuelle Förderung aller Kinder pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen ihrer Familien zu orientieren. Sie ermöglicht den Kindern den aktiven Erwerb von entwicklungsangemessenen Kompetenzen über den Familienrahmen hinaus. Kinder, die nicht altersgerecht entwickelt sind, werden in besonderem Maße gefördert.
- In der Hansestadt Rostock hat sich eine Vielzahl von Sportvereinen angesiedelt. Die Kindertageeinrichtungen nutzen im Rahmen ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit die vielfältigen Angebote für ihre Kinder. So nahmen beispielsweise erst kürzlich Schul- und Kita-Kinder an der bundesweiten Aktion „Rostocks Stadtradler“ erfolgreich teil. Ebenso nutzen die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder außerhalb der Kindertagesbetreuung bei Sportvereinen anzumelden. Die Kosten dafür werden für finanziell Benachteiligte im Rahmen von Bildung und Teilhabe teilweise finanziert.
Steffen Bockhahn