Stellungnahme - 2015/AN/0967-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der erste Entwurf der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ ist ein Rahmenkonzept, das Versorgungszonen, Maximalabstände sowie Mindest­standards festlegt und einen groben Investitionsbedarf kalkuliert, das zurückgezogen wurde und noch einmal überarbeitet wird, um die zahlreichen Hinweise zu prüfen.

 

Die Installierung von mobilen Anlagen bzw. Containertoilettenanlagen wurde im Rahmen der Erstellung des Konzeptes verworfen. Die Verwaltung setzt grundsätzlich auf hochqualitative, feste und moderne Toilettenanlagen.

 

Der Betrieb öffentlicher Sanitäranlagen ist nur an solchen Standorten wirtschaftlich und damit für private Dritte interessant, an denen sie an ein anderes Geschäft gekoppelt sind, zum Beispiel an einen Parkplatz, einen Kiosk oder eine Gaststätte. Freistehende Sanitäranlagen sind selbst in exponierten Lagen wie dem Alten Strom in Warnemünde (Anlage „Schanze“) ein Zuschussgeschäft.

 

Je nach Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte und deren Nachbarschaft zu Geschäften Dritter wird bei der Errichtung und der anschließenden Bewirtschaftung im Einzelfall aus Haushaltskonsolidierungsgründen jeweils eine Beteiligung Privater geprüft werden.


Die generelle Entgeltfreiheit der kommunalen Sanitäranlagen wurde durch die Verwaltung intensiv geprüft und mit den Ortsbeiräten diskutiert. Der Entwurf der Bedarfskonzeption stellt in dieser Hinsicht eine Mischlösung dar, sind doch einige Anlagen kostenpflichtig und andere kostenfrei.

 

Bei einer privaten Betreibung öffentlicher Sanitäranlagen obliegen im Regelfall dem Betreiber sämtliche Entscheidungen zur Entgelthöhe bzw. -freiheit, Öffnungszeiten u.ä. oder es wird ein städtischer Zuschuss fällig, wenn Vorgaben gegeben werden, die unwirtschaftlich sind.

 

Eine generelle Entgeltfreiheit ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Rostock aktuell nicht vertretbar.

 

Während der bisherigen Erarbeitung des Konzeptes und in der breiten Diskussion stellte sich immer wieder heraus, dass durch die Verbesserung der Beschilderung (Wegweiserkonzept) ein wesentlicher Beitrag zu einer noch besseren Dienstleistung zu leisten ist.

 

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Beschlüsse

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25.06.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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25.06.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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08.07.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben