Stellungnahme - 2015/AN/0960-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft erteilt dem Oberbürgermeister den Auftrag, sich gegenüber der Landesregierung - hier insbesondere dem Innen- und dem Sozialministerium - mit Nachdruck für eine Aufhebung der Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefall-Kommissions-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern - HFKLVO-MV) vom 25. Februar 2005, GVOBl. M.-V 2005, S. 84, einzusetzen, womit auch die Härtefall-Kommission entfiele.
     
  2. Über seine diesbezüglichen Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister der Bürgerschaft bis zum 1. September 2015 in geeigneter Weise Bericht.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock ist als Vertreterin der kreisfreien Städte in M-V in der Härtefallkommission des Landes vertreten.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 der Härtefall-Kommissions-Landesverordnung (HFKLVO-MV) vom 25.02.2005 entscheidet die Kommission durch qualifizierte Mehrheitsentscheidung, wenn aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen der Aufenthalt eines Ausländers trotz Ausreiseverpflichtung geboten ist und stellt in diesen Fällen ein Ersuchen an das Innenministerium.

 

Die Entscheidungen werden nach ausgiebiger Prüfung des Einzelfalls verantwortungsvoll in dem Gremium, der Härtefallkommission, getroffen.

Gründe für ein Ersuchen sind unter anderem:


        die gesundheitliche Situation des Betroffenen,

        sein langer Aufenthalt,

        die Integration und

        Belange der Bundesrepublik Deutschland.

 

Im Jahr 2014 hat die Härtefallkommission fünf Ersuchen gestellt, in drei Fällen wurde eine Anordnung nach § 23 a Aufenthaltsgesetz getroffen.

 

Die Hansestadt Rostock sieht sich dem der Härtefallkommission zugrunde liegenden Grundgedanken ausdrücklich verpflichtet und anerkennt die verantwortungsvolle Arbeit der Kommission, die im absoluten Einzelfall persönliches Leid von Menschen lindert.

Angesichts der geringen Zahl der Ersuchen kann von einem Missbrauch der Inanspruchnahme nicht die Rede sein.

 

 

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Beschlüsse

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08.07.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben