Stellungnahme - 2015/AN/0917-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bekennt sich zu der Aufgabe gemeinschaftlich eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylbewerber in unserer Stadt zu etablieren, die sich auf haupt- und ehrenamtliche Strukturen stützt.

Die Initiative der Bürgerschaft, eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylbewerber in unserer Stadt zu etablieren begrüßen wir außerordentlich. Dieser Antrag unterstreicht die vielfältigen Bemühungen beim Auf- und Ausbau einer gelebten Willkommenskultur in der Hansestadt und stellt somit eine wichtige Ergänzung zu den im Integrationskonzept  der Hansestadt Rostock beschlossenen Handlungsfeldern dar.

2. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, den Anteil an dem vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen zielgerichtet für die Verbesserung der Lebensbedingungen der in der Hansestadt Rostock kommenden Menschen einzusetzen. Hierzu zählen die Schaffung des Zugangs zu Sprachunterricht, eine angemessene und menschenwürdige Unterbringung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine öffentliche Liste der Zuständigkeiten inklusive der zugehörigen Ansprechpartner und Kontaktdaten zu erstellen.

Durch Beschluss des Bundes werden den Ländern für 2015 und 2016 jeweils
500 Millionen Euro zur Bewältigung der zusätzlichen Herausforderungen durch die stark gestiegene Zahl Asylsuchender und Flüchtlinge zugeteilt. Mecklenburg-Vorpommern erhält davon je 9,6 Millionen Euro, die zur Hälfte an die Kommunen ausgereicht werden.

Von diesem Betrag werden im Rahmen eines Sockelbetrages je 100.000€ an die sechs Kreise und kreisfreien Städte ausgereicht. Von dieser Summe sind die Integrationslotsen zu finanzieren. Die verbleibenden vier Millionen Euro werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lasten unter den Kommunen verteilt. Diese Mittel dienen ausdrücklich der Abfederung der zusätzlichen Aufwendungen.

Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die von haupt– und ehrenamtlich engagierten Menschen in unserer Stadt getragen wird.

Eine Liste der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung wird erstellt, und zugänglich gemacht. Darüber hinaus können die Kontaktdaten der Beratungsstellen und Vereine des Kommunalen Netzwerkes für Integration und Migration der HRO unter folgendem Link abgerufen werden: www.rostock.de/welcome.

3. Die Position des im Spitzengespräch zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Integrationslotsen soll in der Verwaltung der Hansestadt Rostock bei der Integrationsbeauftragten angesiedelt und dahingehend ausgeschrieben werden, dass mit dieser zusätzlichen Stelle eine maximale Hebelwirkung im Interesse der zu uns kommenden Menschen erreicht werden kann. Der Integrationslotse darf sich nicht in der Funktion eines Sach- oder Sozialarbeiters erschöpfen, er muss gerade in der Vernetzung zwischen den zu uns kommenden Menschen, Behörden, Vereinen und Verbänden sowie ehrenamtlich Aktiven tätig werden.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Kommunen aufgefordert möglichst schnell die Integrationslotsen zu bestellen. Zudem wurde der Wunsch geäußert, möglichst viele Leistungen durch dieses Budget zu erhalten. Eine Besetzung der Stellen innerhalb der Stadtverwaltung hätte mehrere Monate in Anspruch genommen. Durch die Vergabe an einen freien Träger konnte nach einer Interessenbekundung ein Tätigkeitsbeginn bereits zum 1. Mai 2015 erfolgen.

In enger Zusammenarbeit mit den Regionalbüroleiterinnen und Regionalbüroleitern sowie der Integrationsbeauftragten der HRO werden die neu ankommenden Flüchtlinge mit großem Engagement von den Integrationslotsen des Trägervereins „Soziale Initiative e.V.“ unterstützt. Darüber hinaus besteht bereits jetzt schon eine gute Vernetzung zu den  Beratungseinrichtungen für Migrantinnen und Migranten und den sozialräumlichen Angeboten in der Stadt.

 

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - vertagt

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08.07.2015 - Bürgerschaft - überwiesen

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26.08.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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09.09.2015 - Bürgerschaft - vertagt

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07.10.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben