Antrag - 2015/AN/0917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bekennt sich zu der Aufgabe gemeinschaftlich eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylbewerber in unserer Stadt zu etablieren, die sich auf haupt- und ehrenamtliche Strukturen stützt.

 

2. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, den Anteil an dem vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen zielgerichtet für die Verbesserung der Lebensbedingungen der in die Hansestadt Rostock kommenden Menschen einzusetzen. Hierzu zählen die Schaffung des Zugangs zu Sprachunterricht, eine angemessene und menschenwürdige und Unterbringung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine öffentliche Liste der Zuständigkeiten inklusive der zugehörigen Ansprechpartner und Kontaktdaten zu erstellen.

 

3 .Die Position des im Spitzengespräch zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Integrationslotsen soll in der Verwaltung der Hansestadt Rostock bei der Integrationsbeauftragten angesiedelt und dahingehend ausgeschrieben werden, dass mit dieser zusätzlichen Stelle eine maximale Hebelwirkung im Interesse der zu uns kommenden Menschen erreicht werden kann. Der Integrationslotse darf sich nicht in der Funktion eines Sach- oder Sozialarbeiters erschöpfen, er muss gerade in der Vernetzung zwischen den zu uns kommenden Menschen, Behörden, Vereinen und Verbänden sowie ehrenamtlich Aktiven tätig werden.

 

 

 

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Dr. Steffen Wandschneider

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

Herr Majerus (für die CDU-Fraktion) bringt den neuen Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0917-02 (ÄA) ein.

 

 

Herr Dr. Wandschneider stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2015/AN/0917.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Angenommen

 

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08.07.2015 - Bürgerschaft - überwiesen

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26.08.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - abgelehnt

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09.09.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

(zuletzt in der Sitzung der Bürgerschaft am 08.07.2015 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen)

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/AN/0917-02 (ÄA) und Nr. 2015/AN/0917-04 (ÄA)

 

 

- erneut vertagt, weil kurzfristig ein neuer Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0917-05 (ÄA) vorliegt und um noch einmal dazu zu beraten
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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07.10.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bekennt sich zu der Aufgabe gemeinschaftlich eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylbewerber in unserer Stadt zu etablieren, die sich auf haupt- und ehrenamtliche Strukturen stützt.

 

2. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, den Anteil an dem vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen zielgerichtet für die Verbesserung der Lebensbedingungen der in die Hansestadt Rostock kommenden Menschen einzusetzen. Hierzu zählen die Schaffung des Zugangs zu Sprach­unterricht, eine angemessene und menschenwürdige und Unterbringung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine öffentliche Liste der Zuständigkeiten inklusive der zugehörigen Ansprechpartner und Kontaktdaten zu erstellen.

 

3. Die Position des im Spitzengespräch zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzen­verbänden vereinbarten Integrationslotsen soll in der Verwaltung der Hansestadt Rostock bei der Integrationsbeauftragten angesiedelt und dahingehend ausgeschrieben werden, dass mit dieser zusätzlichen Stelle eine maximale Hebelwirkung im Interesse der zu uns kommenden Menschen erreicht werden kann. Der Integrationslotse darf sich nicht in der Funktion eines Sach- oder Sozialarbeiters erschöpfen, er muss gerade in der Vernetzung zwischen den zu uns kommenden Menschen, Behörden, Vereinen und Verbänden sowie ehrenamtlich Aktiven tätig werden.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/0917:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bekennt sich zu der Aufgabe gemeinschaftlich eine Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylbewerber in unserer Stadt zu etablieren, die sich auf haupt- und ehrenamtliche Strukturen stützt.

 

2. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, den Anteil an dem vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen zielgerichtet für die Verbesserung der Lebensbedingungen der in die Hansestadt Rostock kommenden Menschen einzusetzen. Hierzu zählen die Schaffung des Zugangs zu Sprach­unterricht, eine angemessene und menschenwürdige und Unterbringung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine öffentliche Liste der Zuständigkeiten inklusive der zugehörigen Ansprechpartner und Kontaktdaten zu erstellen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die Vernetzung zwischen den zu uns kommenden Menschen, Behörden, Vereinen und Verbänden sowie ehrenamtlich Aktiven übernimmt.
Diese Koordinierungsstelle initiiert und koordiniert ebenfalls die städtischen Aktivitäten hinsichtlich des Aufbaus einer nachhaltigen Willkommenskultur.

 

4. Die Bürgerschaft wird gemeinsam mit der Verwaltung und den Akteuren der Zivilgesellschaft Mittel und Wege finden, die EinwohnerInnen Rostocks für Entscheidungen hinsichtlich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen zu sensibilisieren und sie einzubeziehen. Eine gemeinsame Kommunikationsstrategie ist Grundlage für Bürger­beteiligung und Konfliktmanagement.
Anfang November 2015 ist eine entsprechende Gesprächs- und Beratungsrunde zu diesem Thema einzuberufen.

 

5. Die Bürgerschaft ruft alle kommunalen Akteure (z.B. städtische Unternehmen, SBZ, MGH, geförderte Vereine und Institutionen) dazu auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen und sich dem Thema Willkommenskultur in den kommenden Monaten intensiv zu widmen.
Ein entsprechendes (Motivations-)Schreiben soll über die zuständigen Ämter an alle in Frage kommenden Akteure gesandt werden.

 

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein Verein/Träger schnellstmöglich mit der Aufgabe "Betreuung und Versorgung von Geflüchteten" beauftragt werden kann.
Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Stadt einem Verein Mittel zur Verfügung stellt, um diese bisher überwiegend ehrenamtlich durchgeführte Aufgabe unterstützen zu können. Ein beauf­tragter Verein kann Bindeglied sowie Unterstützung für Verwaltung und Ehrenamt sein.
Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft bis zum 15.10.2015 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis nach elektronischer Abstimmung:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

34

Dagegen:

14

Enthaltungen:

  2