Änderungsantrag - 2015/BV/0786-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Nachtrag 2015/BV/0786-13, S. 11, TH 66

Ausbau barrierefreier Zuwegungen

 

Alt: Ansatz 2016

20.000 Euro

 

Neu: Ansatz 2016

+ 120.000 Euro

 

140.000 Euro

 

Deckungsvorschlag:

Nachtrag 2015/BV/0786-13, S. 11

 

TH 66 Ersatzneubau Kayenmühlenbachbrücke

Alt Ansatz 2016              120.000

Neu Ansatz 2016                               0

 

Bemerkung: 120.000 EUR Verschiebung ins Jahr 2017

 

Begründung: Der Ausbau barrierefreier Zuwegungen wurde von ursprünglich 300.000 Euro

mit dem Nachtrag auf 20.000 Euro gekürzt. Das sind mehr als 90 Prozent und behindertenpolitisch unangemessen.

 

Die Kayenmühlenbachbrücke befindet sich auf dem ehemaligen Werftgelände. Die jetzt eingestellten 120.000 Euro sind Planungskosten. Ein Ersatzneubau ist nicht dringend notwendig und kann verschoben werden. Selbst wenn diese Brücke  gesperrt werden müsste, ist die Zuwegung auf das ehemalige Werftgelände nicht gefährdet und von zwei Seiten nach wie vor möglich.

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen