Beschlussvorlage - 2015/BV/0810
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste zur Antragstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) aus dem Investitionsprogramm 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.04.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.04.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste des Investitionsprogramms Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ für die Förderjahre 2013 bis 2016 entsprechend den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Investitionsprogramm 2008 – 2013
0698/08-BV vom 16.09.2008
0891/08-BV vom 25.11.2008
0312/09-DV vom 24.03.2009
2009/BV/0080 vom 28.04.2009
2009/BV/0789 vom 12.01.2010
2010/BV/1146 vom 07.05.2010
2012/BV/4216 vom 15.01.2013
2014/BV/0154 vom 23.09.2014
Investitionsprogramm 2013 – 2014
2013/BV/4385 vom 19.03.2013
2013/IV/4481 vom 07.05.2013
2013/BV/5134 vom 03.12.2013
Sachverhalt:
Der Hansestadt Rostock wurde entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, Investitions-programm Kapitel 1 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“, inklusive einer Erhöhung, ca. 5.279 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Aus dem Investitionsprogramm, Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ stehen der Hansestadt Rostock insgesamt ca. 1.532 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Förderzeiträume zur Umsetzung wurden jeweils verlängert, so dass das Investitionsprogramm, Kapitel 1, im September 2015 mit der Finanzierung und Förderung von 133 Einzelmaßnahmen, davon für 60 Kindertagesstätten und 73 Kindertages-pflegestellen, für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen sowie für Ausstattungsinvestitionen abge-schlossen werden kann. Die Aufstellung aller geförderten Maßnahmen wird dem Jugendhilfeausschuss nach Beendigung zeitnah als Informationsvorlage zur Verfügung gestellt.
Für das Investitionsprogramm, Kapitel 2, wurde der Förderzeitraum bis zum 30.06.2016 gesetzlich verlängert. Unter Ausschöpfung der Fördersumme wurden bisher 18 Maßnahmen, davon 12 Kindertageseinrichtungen und 6 Kindertagespflegestellen, in die finanzielle Planung und Umsetzung einbezogen bzw. teilweise gefördert.
Aufgrund einer im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen auflösenden Bedingung (Die Zuwendung wird unter der auflösenden Bedingung gewährt, dass mit der Maßnahme spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden muss.) und der nicht möglichen Umsetzung der Baumaßnahme durch den Träger KJG mbH wurde das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger und der HRO beendet. Diese auflösende Bedingung wurde aufgrund der Kurzfristigkeit der Laufzeit der Richtlinie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vorgegeben, und für den Träger bestand auch zukunftsorientierend keine andere Option einer Umsetzung.
Entsprechend können die sich daraus ergebenden wieder zur Verfügung stehenden Fördergelder unter Beachtung der Förderrichtlinie neu vergeben werden. Eine wesentliche Auflage für die Förderung ist eine bereits vorliegende Antragstellung des Letztempfängers bis zum 30. Oktober 2013. Diese Auflage wurde einzig vom Träger ILL e.V. erfüllt, der Antrag lag formlos vor und wurde zum derzeitigen Zeitpunkt aktualisiert. Der Antrag bezieht sich auf einen Neubau des benannten Trägers im Trotzenburger Weg mit 36 Krippen- und 42 Kindergartenplätzen. Die Möglichkeit einer Förderung und Umsetzung der Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem LAGUS geprüft und kann bis zum 30.06.2016 erfolgen.
Die vom Träger beantragte Fördersumme kann nicht gewährt werden. Die Verwaltung schlägt eine Fördersumme in Höhe von ca. 227.500,00 Euro vor, bestehend aus der benannten Nichtinanspruchnahme und bereits eingegangener Rückforderungen von abgeschlossenen Maßnahmen.
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Einzelaufstellung aufgeschlüsselt. Die beantragte Fördersumme bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36101
Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)
Konto: 36101.68142000
Bezeichnung: Investitionszuwendungen vom Land
Konto: 36101.68166200
Bezeichnung: Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich
vom Land
Konto: 36101.78440000
Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände
Gesamtaufstellung:
HH-Jahre | Konto/Bezeichnung | Finanzhaushalt | |
Einzahlungen | Auszahlungen | ||
2014 | 36101.68142000 Investitionszuwendungen vom Land |
225.072,76 €
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2014 | 36101.68166200 |
2.408,39 € |
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2014 | 36101.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
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227.481,15 € |
Einzelaufstellung
Träger | Kindertages-einrichtung/ Tagespflegeperson | Anzahl der neu zu schaffenden U3 Plätze | Anzahl der zusätzl. zu erhalt. U3 Plätze | Gesamtwert-umfang der Maßnahme in Euro | Förderfäh. Gesamt-kosten der Maßnah. in Euro | Höhe der beantragt. Zuwendg. vom Träger in Euro | Höhe der möglichen Förderung lt. Budget in Euro |
ILL e.V. | Kita im Barns-torfer Wald Trotzenburger Weg 18057 Rostock |
42 |
0 |
1.782.400,00 |
812.352,00 |
731.116,40 |
227.481,15 |
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport