Beschlussvorlage - 2015/BV/0810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste des Investitionsprogramms Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ für die Förderjahre 2013 bis 2016 entsprechend den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Investitionsprogramm 2008 2013

0698/08-BV vom 16.09.2008

0891/08-BV vom 25.11.2008

0312/09-DV vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146  vom 07.05.2010

2012/BV/4216  vom 15.01.2013

2014/BV/0154  vom 23.09.2014

 

Investitionsprogramm 2013 – 2014

2013/BV/4385  vom 19.03.2013

2013/IV/4481   vom 07.05.2013

2013/BV/5134  vom 03.12.2013

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Der Hansestadt Rostock wurde entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, Investitions-programm Kapitel 1 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“, inklusive einer Erhöhung, ca. 5.279 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Aus dem Investitionsprogramm, Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ stehen der Hansestadt Rostock insgesamt ca. 1.532 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die Förderzeiträume zur Umsetzung wurden jeweils verlängert, so dass das Investitionsprogramm, Kapitel 1, im September 2015 mit der Finanzierung und Förderung von 133 Einzelmaßnahmen, davon für 60 Kindertagesstätten und 73 Kindertages-pflegestellen, für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen sowie für Ausstattungsinvestitionen abge-schlossen werden kann. Die Aufstellung aller geförderten Maßnahmen wird dem Jugendhilfeausschuss nach Beendigung zeitnah als Informationsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Für das Investitionsprogramm, Kapitel 2, wurde der Förderzeitraum bis zum 30.06.2016 gesetzlich verlängert. Unter Ausschöpfung der Fördersumme wurden bisher 18 Maßnahmen, davon 12 Kindertageseinrichtungen und 6 Kindertagespflegestellen, in die finanzielle Planung und Umsetzung einbezogen bzw. teilweise gefördert. 

 

Aufgrund einer im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen auflösenden Bedingung (Die Zuwendung wird unter der auflösenden Bedingung gewährt, dass mit der Maßnahme spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden muss.) und der nicht möglichen Umsetzung der Baumaßnahme durch den Träger KJG mbH wurde das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger und der HRO beendet. Diese auflösende Bedingung wurde aufgrund der Kurzfristigkeit der Laufzeit der Richtlinie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vorgegeben, und für den Träger bestand auch zukunftsorientierend keine andere Option einer Umsetzung.

 

Entsprechend können die sich daraus ergebenden wieder zur Verfügung stehenden Fördergelder unter Beachtung der Förderrichtlinie neu vergeben werden. Eine wesentliche Auflage für die Förderung ist eine bereits vorliegende Antragstellung des Letztempfängers bis zum 30. Oktober 2013. Diese Auflage wurde einzig vom Träger ILL e.V. erfüllt, der Antrag lag formlos vor und wurde zum derzeitigen Zeitpunkt aktualisiert. Der Antrag bezieht sich auf einen Neubau des benannten Trägers im Trotzenburger Weg mit 36 Krippen- und 42 Kindergartenplätzen. Die Möglichkeit einer Förderung und Umsetzung der Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem LAGUS geprüft und kann bis zum 30.06.2016 erfolgen.

 

Die vom Träger beantragte Fördersumme kann nicht gewährt werden. Die Verwaltung schlägt eine Fördersumme in Höhe von ca. 227.500,00 Euro vor, bestehend aus der benannten Nichtinanspruchnahme und bereits eingegangener Rückforderungen von abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Einzelaufstellung aufgeschlüsselt. Die beantragte Fördersumme bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkt:                 36101                

Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

Konto:                     36101.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konto:                     36101.68166200

Bezeichnung:   Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich  

                         vom Land

Konto:                     36101.78440000

Bezeichnung:  Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle      

                                 Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2014

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

225.072,76 €

 

 

2014

36101.68166200
Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

 

2.408,39 €

 

 

2014

36101.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

227.481,15 €

 

 

Einzelaufstellung

Träger

Kindertages-einrichtung/

Tagespflegeperson

Anzahl der neu zu schaffenden U3 Plätze

Anzahl der zusätzl. zu erhalt. U3 Plätze

Gesamtwert-umfang

der Maßnahme

in Euro

Förderfäh. Gesamt-kosten der Maßnah. in Euro

Höhe der beantragt.  Zuwendg.

vom Träger in Euro

Höhe der möglichen Förderung lt. Budget in Euro

ILL e.V.

Kita im Barns-torfer Wald    Trotzenburger Weg                         18057 Rostock

 

42

 

0

 

1.782.400,00

 

 

812.352,00

 

731.116,40

 

227.481,15

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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14.04.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen