Dringlichkeitsvorlage - 2015/DV/0801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2015 in Höhe von 50.833 Euro für die Durchführung des Förderprojektes „Lokale Partnerschaft für Demokratie“ wird erteilt.

 

Die Deckung erfolgt durch Zuweisung von Fördermitteln vom Bund in gleicher Höhe.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der HRO

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Fördermittel für die Hansestadt Rostock sind durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bereits beschieden. Zur Umsetzung der Projektinhalte ist es geboten, diese umgehend abzurufen. Dazu ist die Zustimmung zu außenplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in 2015 erforderlich.

 

 

 


Mit dem Start des neuen Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ nutzte die Hansestadt Rostock die Gelegenheit zur Beantragung von Fördermitteln, diese Arbeit für eine lebendige, vielfältige und demokratische Zivilgesellschaft zu verstärken.

Nach kurzfristiger, erfolgreicher Interessenbekundung im Herbst 2014 erfolgte mit Datum vom 09.01.2015 hierfür die Antragstellung der Hansestadt Rostock, federführend vorbereitet durch den Bereich Finanzen, Verwaltung und Ordnung. Mit Datum vom 06.02.2015 erhielt die Hansestadt Rostock vom zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben den zugehörigen Zuwendungsbescheid für den Bewilligungszeitraum vom 01.03.2015 bis zum 31.12.2015.

Mit dem nun bewilligten Förderprojekt verfolgt die Hansestadt Rostock daher das Ziel, die bestehenden Vernetzungsstrukturen der demokratischen Kräfte zu stärken, und deren Aktionsradius auf die Bandbreite der Stadtgesellschaft auszuweiten. Ziel ist letztlich, hierzu einen breiten Bevölkerungskonsens herzustellen. Um dies zu schaffen, soll der Kreis der demokratisch aktiven Kräfte erweitert werden, und z.B. Sportvereine und Unternehmen stärker für die Thematik aufgeschlossen werden.

Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes, das auf die Laufzeit von fünf Jahren angelegt ist, werden durch das Bundesprogramm folgende Module gefördert:

- Externe Koordinierungs- und Fachstelle

- Aktions- und Initiativfonds

- Jugendfonds

- Mittel für Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Durch den verspäteten Maßnahmebeginn wurde Bewilligungssumme für 2015 bereits auf 50.833,00 Euro reduziert. Dabei ist für das laufende Haushaltsjahr keine Kofinanzierung durch die Hansestadt Rostock erforderlich. In den Folgejahren beträgt der kommunale Eigenanteil 5.000,00 Euro (in 2016/2017) bzw. 10.000,00 Euro (in 2018/2019), mit dem zwingend die o.g. Projektfonds aufzustocken sind.

Die zusätzlich in den jeweiligen Haushaltsjahren zu veranschlagenden Mittel werden im laufenden Haushaltsvollzug erwirtschaftet bzw. zukünftig im Haushalt eingeplant.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              32 Stadtamt

Produkt:              12202                                                        :

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

54190027

Zuschüsse an Verbände und Vereine - Projekte

 

50.833,00

 

50.833,00

 

41441030

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom bund - Projekte

50.833,00

 

50.833,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen bzw. – auszahlungen in Höhe von 50.833,00 EUR für 12202.54190027 bzw. 12202.74190027 – Zuschüsse an Verbände und Vereine – Projekte

 

Deckung erfolgt durch Zuweisung von Fördermitteln vom Bund in gleicher Höhe.

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.06.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen