Beschlussvorlage - 2015/BV/0761

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von 15 originalen Zeichnungen von Ronald Paris an die Kunsthalle Rostock mit einem Einzelwert von
je 500 EUR (Gesamtwert 7.500 EUR).

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 17.01.2014 von dem Künstler Roland Paris eine Sachzuwendung in Form von 15 originalen Zeichnungen mittleren Bildformats.

 

Einzelwert je Zeichnung: 500 EUR

Gesamtwert: 7.500 EUR             

 

Es handelt sich hierbei um grafische Arbeiten, die Persönlichkeiten der Stadt Rostock abbilden.

Die Zeichnungen ergänzen die Sammlung der Kunsthalle sinnvoll.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:                                                                      keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:                                          keinen

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen