Beschlussvorlage - 2015/BV/0724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Sachzuwendung „Bäume“ mit einem Wert von 1.000 EUR wird angenommen und für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes sowie der Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke gem. § 52, Abs. 2., Nr. 8 und 25 Abgabenordnung verwendet.

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Beschlussvorschriften: § 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung  der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Initiative „Warnemünder soll schöner werden!“ übergibt der Gemeinnützige Verein für Warnemünde dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege eine Sachzuwendung (4 Bäume) im Wert von 1.000 EUR. Die Pflanzung soll im Rahmen der gemeinsam im Rahmen des abgestimmten Arbeitseinsatzes am „Tag des Baumes“ am 25.04.2015 in der öffentlichen Grünanlage „Stephan-Jantzen-Park“ erfolgen. Die Spende wird gem. § 52, Abs. 2., Nr. 8 und 25 Abgabenordnung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes sowie der Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen