Beschlussvorlage - 2015/BV/0719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH  (Anlage 1)

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Punkt 3 und 10 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss Nr. 2011/BV/2546

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile. Am 02.11.2011 wurde von der Bürgerschaft auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2546 der Gesellschaftsvertrag der VTR neu gefasst.

 

Die Prüfungen der Verwaltung haben ergeben, dass dieser Gesellschaftsvertrag noch nicht alle Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthält. Deshalb besteht die Pflicht zur Anpassung.

 

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages nimmt die gesetzlichen Vorgaben auf und passt Textstellen an, die mit den Änderungen nicht oder besser vereinbar sind.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH  (Anlage 1).

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

1

 

nicht empfohlen

 

 

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21.05.2015 - Kulturausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH  (Anlage 1)

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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03.06.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH.

 

Anlage:
Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt