Stellungnahme - 2015/AN/0700-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Sachverhalt:

 

Die Platzfläche „Am Brink“ war bis zum Jahr 2010 in ihrer Gesamtheit eine öffentliche Grünfläche gem. Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Rostock (Grünflächensatzung) und als solche gewidmet. Sie wurde jedoch seit der Umgestaltung durch die Rostocker Gesellschaft für Stadtentwicklung nur bedingt durch die Nutzer angenommen. Auf Wunsch von Gewerbetreibenden, der Großmarkt Rostock GmbH und Anwohnern/Bürgern wurden durch die Verwaltung unter Einbeziehung des OA Mitte Freisitz und gastronomische Betreuung sowie die Durchführung von Veranstaltungen (u.a. Weihnachtsdorf) auf ausgewiesenen Teilflächen durch Abschluss von zeitlich befristeten Mietverträgen ermöglicht. Diese Vertragsabschlüsse hatten jedoch zur Folge, dass den vermieteten Flächen vorab der Status als öffentliche Einrichtung im Sinne der Grünflächensatzung entzogen werden musste (Einziehung), da die angestrebte neue Nutzungsart „Vermietung“ dem Widmungszweck einer öffentlichen Grünfläche als solchem nicht mehr entsprach. Insofern wurde die Bewirtschaftungsverantwortung der zu vermietenden Flächen auf das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt übertragen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Mietverträge ist jedoch besonderes Augenmerk auf die öffentliche Zugänglichkeit und den Baumschutz gelegt worden. Mit den dargestellten Maßnahmen der Verwaltung hat sich die Nutzungsintensität und damit die Außenwirkung der Platzfläche „Am Brink“ wesentlich gesteigert

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt