Änderungsantrag - 2014/BV/0481-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Punkt 1 des Beschlusstextes wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Zielvereinbarung zur Volkstheater Rostock GmbH mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern das Folgende zu verhandeln:
  • Grundlage für den Zahlungsbetrag des Gesamtzuschusses an die Volkstheater Rostock GmbH bis zum Jahr 2020 ist die von der Beratungsfirma Actori  prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3 des ergänzenden Ergebnisberichts vom 25.11.2014. Einschließlich der Mehraufwendungen für eine sozialverträgliche Neustrukturierung und der vollständigen Baurefinanzierung von Stadt und Land wird damit der Zuschuss im Jahr 2020 bei ca.18 Mio. EUR liegen. Das Land und die Hansestadt Rostock werden das Rostocker Volkstheater auf dieser Grundlage je zur Hälfte finanzieren.
    Mehreinnahmen verbleiben zur optimalen Umsetzung der neuen Strukturen im Unternehmen.
  • Umgesetzt werden soll ein Kooperationsmodell des Rostocker Theater mit anderen Theatern. In Rostock entsteht ein funktionelles Vierspartenhaus in 2+2-Struktur, dabei werden Schauspiel und Konzertwesen eigenständig und Musiktheater und Tanztheater in Kooperation realisiert. Die Kooperation soll über einen Leistungsaustausch erfolgen. Dazu werden die Produktionen zwischen den Intendanten abgestimmt. Die Wünsche der Theater werden im Spielplan berücksichtigt. Für den Fall, dass die Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin eingegangen wird, sorgt das Land für einen fairen Interessenausgleich und für Kooperationsverhandlungen.
  • Mit der Umsetzung der Neustrukturierung werden betriebsbedingte Kündigungen vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zu deren Vermeidung sind alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und tarifliche Regelungen anzubieten.
    Das Land erklärt sich bereit, die Hansestadt Rostock bei der Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen. 
  • Die Löhne und Gehälter sollen sich entsprechend der Zielvereinbarung zukünftig grundsätzlich an den Tarifsteigerungen des Flächentarifes orientieren. Dazu ist ein Tarifvertrag abzuschließen, welcher die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer max. Höhe von 2,5 % übernimmt. Eine gleitende Anpassung des derzeitigen Tarifniveaus wird spätestens zur Spielzeit 2019/2020 angestrebt. Ausgenommen sind die Musiker und Musikerinnen der Norddeutschen Philharmonie und der Chor.
  • Der Theaterneubau soll so schnell wie möglich realisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtaufwendungen des Theaterneubaus zwischen 40 und 50 Mio. EUR liegen werden. Das Land wird sich zur Hälfte an den maximalen Baukosten von 50 Mio. Euro beteiligen.

Nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land ist sie der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. Ebenso sind Verhandlungen mit anderen Theaterträgern über die Realisierung des Kooperationsmodells aufzunehmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

 

Punkt 2 des Beschlusstextes erhält folgende Fassung:

Der Oberbürgermeister wird in Abstimmung mit der Bürgerschaft nach der Unterzeichnung der Vereinbarung die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH beauftragen, die konzeptionelle Umsetzung der Vorgaben zur Strukturentwicklung vorzubereiten. Der Entwurf des Umsetzungskonzepts ist der Bürgerschaft am 09.09.2015 zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Punkt 3 des Beschlusstextes wird geändert in:

  1. Das Umsetzungskonzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt zwei Monate nach Veröffentlichung des Konzeptes.

 

Punkt 4 des Beschlusstextes wird ersetzt durch:

  1. Über den Stand der Umsetzung der unter Punkt 2 getroffenen Festlegungen wird monatlich berichtet.

 

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Sachverhalt:

Nach intensiven Beratungen in und zwischen den Fraktionen begründet sich der Änderungsantrag wie folgt:

 

Die für die Volkstheater Rostock GmbH finanziellen Rahmenbedingungen zwingen die Hansestadt Rostock strukturelle Veränderungen zu beschließen, damit das Kulturangebot den Einwohnern und Einwohnerinnen der Hansestadt sowie der Umlandgemeinden erhalten bleibt.

 

Nach Auffassung der unterzeichnenden Fraktionen gefährdet bislang das vorliegende Konzept der Verwaltung die Auslastung des Orchesters und damit langfristig das Orchester selbst.

 

Ebenso wird die angedachte Bespielung im Tanz- und Musiktheater als unzureichend angesehen, da der Einfluss auf die Anzahl sowie die Art und Weise der Inszenierung der Stücke begrenzt ist.

 

Deshalb wird ein 2 + 2 Spartenmodell vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage können das Schauspiel und das Konzertwesen weiter mit vollständigem Ensemble produzieren. Die Produktionen der Bereiche Tanz- und Musiktheater werden mit Hilfe eines Kooperationspartners realisiert.

 

 

 

Bei einem Kooperationsmodell werden die Spielpläne der Theaterbetriebe zwischen den Kooperationspartnern durch die Intendanten besprochen und abgestimmt. Dabei lassen sich die Spielpläne der jeweiligen Häuser unter Berücksichtigung der eigenen Wünsche und Zielstellungen aufstellen. Die Aufnahme in den Spielplan des Kooperationspartners liefert sowohl eine Basis für die Auslastung des Orchesters als auch die Aufführung von Tanz- und Musiktheaterstücken im eigenen Spielplan, ohne dafür langfristig beschäftigtes Personal zu binden. Die Kooperation soll vor allem auf einem Leistungsaustausch zwischen den Theatern basieren.

 

Der strukturelle Einschnitt kann aber nur mitgetragen werden, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der gesetzten Rahmenbedingungen entsprechende Zusagen macht, die den finanziellen Rahmen absichern. 

Dazu zählen insbesondere das dauerhafte Niveau der Zuschüsse, deren Verteilung sowie Dynamisierung ab 2020, temporäre Zuschusszahlungen für die Weiterbeschäftigung überzähliger Arbeitnehmer durch Kündigungsverzicht und eine Zusage für die Finanzierung des Theaterneubaus.

 

Die Zusagen sind vertraglich zu regeln.

 

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Bertold Majerus                                                        Dr. Steffen Wandschneider

CDU-Fraktion                                                                      Fraktion der SPD

 

 

 

Simone Briese-Finke                                                        Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktion B´90/GRÜNE                                          Fraktion UFR/FDP

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen