Antrag - 2015/AN/0714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft ein Konzept zur Bewahrung der Baudenkmäler in der Hansestadt Rostock bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 03. Juni 2015 vorzulegen.

Dazu sollen in einer Liste aller Baudenkmäler die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und notwendigen Maßnahmen und Zuständigkeiten aufgezeigt werden.

 

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Begründung:

In der Vergangenheit wurden einige Denkmäler wie z. B. das Matrosendenkmal, die Anker-Fabrik oder das ehemalige Kleine Haus, stark vernachlässigt. Die aktuelle Diskussion zur Heinkel-Mauer zeigt, dass es dringend nötig ist, sich intensiv mit der Bewahrung und Pflege des baukulturellen Erbes zu befassen.

 

 

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Beschlüsse

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12.03.2015 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft ein Konzept zur Bewahrung der Baudenkmäler in der Hansestadt Rostock bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 03. Juni 2015 vorzulegen.

Dazu sollen in einer Prioritäteniste gefährdeter Baudenkmäler, unterschieden nach kommunalen und privaten Eigentümern, die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und Handlungsbedarfe aufgezeigt werden.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen mit Änder.

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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25.03.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft ein Konzept zur Bewahrung der Baudenkmäler in der Hansestadt Rostock bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 3. Juni 2015 vorzulegen.
 

Dazu sollen in einer Liste aller Baudenkmäler die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und notwendigen Maßnahmen und Zuständigkeiten aufgezeigt werden.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/0714:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft ein Konzept zur Bewahrung der Baudenkmäler in der Hansestadt Rostock bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 3. Juni 2015 vorzulegen.
 

Dazu sollen in einer Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmäler, unterschieden nach kommunalen und privaten Eigentümern, die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und Handlungs­bedarfe aufgezeigt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt