Beschlussvorlage - 2015/BV/0712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

 

 

Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock. Sukzessive wurden dem KOE die städtischen Immobilien übertragen. Dieser Prozess endete mit der Übertragung der Liegenschaften des Amtes für Stadtgrün in 2014.

 

Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr unverändert auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2. Grundstücksbewirtschaftung HRO

 

Im Geschäftsjahr 2015 beträgt der geplante Jahresgewinn 31 TEUR, den der Eigenbetrieb zur Absicherung bestehender Investitionsverpflichtungen nutzen möchte, um Fremdkapitalfinanzierungen zu minimieren.

Die Investitionen und Finanzierungen für 2015 stellen sich insgesamt wie folgt dar:

 

Investitionskosten                                                         47.718 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2015                            31.592 TEUR

Fördermittel                                                                      13.395 TEUR

Eigenmittel                                                                        2.731 TEUR

 

 

Im Geschäftsfeld fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 11.552 TEUR umgesetzt werden.

Der überwiegende Teil der Investitionen fließt in 2015 in die Sanierung und den Neubau von Kindertagesstätten. Weitere Investitionen betreffen den Neu- bzw. Umbau von Hortgebäuden sowie die Sanierung des Kinderheimes in der Schleswiger Straße 6.

 

 

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 36,2 Mio. TEUR ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Schul- und Sportstättenbereich Investitionsmaßnahmen in Höhe 27,0 Mio. EUR und auf den Bereich Verwaltung 9,2 Mio. EUR.

Zuschüsse der Hansestadt Rostock für Investitionen mit einem Betrag von 2,9 Mio. EUR im Geschäftsfeld Vermietung an die Hansestadt sind mit dem Finanzverwaltungsamt der Stadt abgestimmt und in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

Die Liquidität ist jederzeit mit Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet. Die geplanten Ansätze werden im Haushaltsplanentwurf entsprechend eingearbeitet.

 

Zur Umsetzung ausgewählter geplanter Investitionen sollen vorzeitige Kreditgenehmigungen bei der Rechtsaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung“ vor Beschlussfassung des Gesamthaushaltes 2015 der Hansestadt Rostock durch die Bürgerschaft beschlossen wird.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionszuschüsse                    2.864 TEUR

Mietzins Geschäftsfeld HRO        16.644 TEUR

Betriebskostenvorauszahlungen  13.986 TEUR

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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12.03.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.03.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen