Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/0704
Grunddaten
- Betreff:
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Herr Uwe Michaelis, Ortsbeirat Groß Klein
Herr Dietmar Dröse, Ortsbeirat Schmarl
Entscheidung über die Auflösung der IGA 2003 GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.02.2015
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 1
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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19.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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25.02.2015
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Beschlussvorschlag:
- Die Entscheidung über die Auflösung der IGA 2003 GmbH ist erst zu fällen, nachdem das Ergebnis der mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.03.2014 (2013/AN/5095) vorgesehenen erweiterten Arbeitsgruppe vorliegt
- Die Mitarbeitervertretung der IGA 2003 GmbH ist an der erweiterten Arbeitsgruppe zu beteiligen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.03.2014 wurde u.a. der Oberbürgermeister beauftragt zur Entwicklung des IGA-Parks eine Arbeitsgruppe zu gründen. Diese soll die mögliche Umsetzung des IGA-Entwicklungskonzeptes prüfen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sollten Mitarbeiter der Verwaltung, der IGA GmbH, externe Fachleute und Bürgerschaftsmitglieder sein.
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde durch den Oberbürgermeister diese Arbeitsgruppe noch nicht gegründet.
Eine stadtverwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat zwar eine Analyse vorgelegt, diese entspricht aber nicht den Vorgaben durch den Bürgerschaftsbeschluss. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, wie zum Beispiel Kosteneinsparungen, wenn die Aufgaben an die Stadtverwaltung übergeben werden, die Gesellschaft aufzulösen.
Außerdem fehlt eine Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Aufsichtsrat der IGA 2003 GmbH. Der Ortsbeirat Schmarl konnte ebenfalls über das Ergebnis nicht beraten.
25.02.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Entscheidung über die Auflösung der IGA 2003 GmbH ist erst zu fällen, nachdem das Ergebnis der mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.03.2014 (Nr. 2013/AN/5095) vorgesehenen erweiterten Arbeitsgruppe vorliegt.
2. Die Mitarbeitervertretung der IGA 2003 GmbH ist an der erweiterten Arbeitsgruppe zu beteiligen.
Beschluss Nr. 2015/DA/0704:
1. Die Entscheidung über die Auflösung der IGA 2003 GmbH ist erst zu fällen, nachdem das Ergebnis der mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.03.2014 (Nr. 2013/AN/5095) vorgesehenen erweiterten Arbeitsgruppe vorliegt.
2. Die Mitarbeitervertretung der IGA 2003 GmbH ist an der erweiterten Arbeitsgruppe zu beteiligen.
3. Die Arbeitsgruppe hat zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben alle Umwandlungsvoraussetzungen, Umwandlungskosten und Folgekosten zu klären.
Es ist ein Vergleich der Kosten und Aufgabenerfüllung in den Rechtsformen GmbH und Ämter/Eigenbetriebe vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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