Beschlussvorlage - 2015/BV/0653
Grunddaten
- Betreff:
-
EFRE-Förderung 2014 - 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE; Amt für Schule und Sport; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.06.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.06.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.06.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.07.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Das Strategiepapier ist Voraussetzung für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Für die EFRE-Förderperiode 2014 – 2020 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein operationelles Programm aufgestellt. Für den Förderbereich „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die Förderung, auf dessen Basis von der Stadt ein entsprechender Projektantrag gestellt werden kann.
Die 2. Fortschreibung des ISEK vom 13.04.2011 (Beschluss-Nr.: 2011/BV/1850) ist Grundlage für die Städtebauförderung in den durch die SWOT-Analysen bestimmten Fördergebieten. Auf Grundlage der Leitlinien und der bisher erarbeiteten Konzepte für die Gesamtstadt soll das ISEK durch das Strategiepapier ergänzt werden, das sich auf die thematischen Ziele der Prioritätsachse 4 zur Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung des Operationellen Programms EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2014 – 2020 bezieht.
Für die nachhaltige Stadtentwicklung werden rund 161,5 Mio. EFRE-Mittel (rund 17 % aller EFRE-Mittel) für die Mittel- und Oberzentren zur Verfügung stehen. Ziel des Einsatzes der EFRE-Mittel ist es, zukunfts- und wettbewerbsfähige Städte zu schaffen, damit diese ihren Beitrag zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen, territorialen Zusammenhalts der EU und zur Umsetzung der Wachstumsstrategie der Europäischen Union 2020 leisten können. Die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung umfasst 3 Förderressorts:
- Städtebauförderung und Stadterneuerung (93 Mio. EUR)
- Straßenbau, im städtischen Umfeld (38,5 Mio. EUR) und
- Kindertageseinrichtungen (30 Mio. EUR).
Die Förderquote beträgt 75 % Finanzhilfen/25 % Gemeindeanteil. Eine Förderrichtlinie wird durch das Land erarbeitet. Eine Fördergebietskulisse ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Einwerbung von EFRE-Fördermitteln zur Entlastung des städtischen Haushalts.
Durch EFRE-Mittel werden vorrangig langfristig im Haushalt der HRO geplante Projekte gefördert.
Bezug zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
Die EFRE-Förderung 2014-2020 findet Eingang in das Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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669,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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401,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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422,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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73,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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08.07.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Strategiepapier „Förderantrag zur EFRE-Prioritätsachse 4 - Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung - Förderperiode 2014 - 2020“ wird beschlossen.
Beschluss Nr. 2015/BV/0653:
Das Strategiepapier „Förderantrag zur EFRE-Prioritätsachse 4 - Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung - Förderperiode 2014 - 2020“ wird beschlossen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu untersuchen, welche Maßnahmen für den IGA-Park als Projekte in das Strategiepapier eingeordnet werden können.
Zur nächsten Bürgerschaftssitzung ist ein Nachtrag zur Beschlussvorlage mit der Ergänzung der Projektliste bzw. eine Informationsvorlage mit der Begründung, warum keine Projekte möglich sind, einzureichen.
Wenn für dieses Förderprogramm weitere Projekte beschlossen werden sollen, ist die Bürgerschaft frühzeitig zu beteiligen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Prioritätenliste für die Projekte zu erstellen und diese nach Beteiligung der Ortsbeiräte und der Fachausschüsse der Bürgerschaft in der Septembersitzung zum Beschluss vorzulegen.
Anlage:
Strategiepapier „Förderantrag zur EFRE-Prioritätsachse 4 - Förderung der
integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung - Förderperiode 2014 - 2020“
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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