Informationsvorlage - 2015/IV/0641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 44 b SGB II

 

Sachverhalt:

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock entsendet jeder Vereinbarungspartner drei Vertreter als Mitglieder der Trägerversammlung.

Gemäß Informationsvorlage Nr. 2011/IV/1971 in der Bürgerschaft am 13.04.2011 wurde für die Trägerversammlung des Vereinbarungspartners Hansestadt Rostock der Oberbürgermeister, Herr Roland Methling, die Senatorin für den Senatsbereich Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur (S 3), Frau Dr. Liane Melzer, und die Amtsleiterin des Hauptamtes, Frau Karin Helke, entsendet.

Zur Sicherung der Stimmrechte des Vereinbarungspartners Hansestadt Rostock sind gemäß § 4 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung bei Verhinderung der Mitglieder, Stellvertreter mit der Teilnahme an der Trägerversammlung zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund und in Abstimmung mit der Arbeitsagentur Rostock wird mit der Neubesetzung der Senatorenstelle des Senatsbereiches 3, Herr Steffen Bockhahn als ständiges Mitglied und als seinen ständigen Stellvertreter, Herr Robert Pfeiffer, kommissarischer Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales, für die Trägerversammlung benannt.

Weiterhin wird der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Herr Dr. Chris Müller, die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters für die Trägerversammlung wahrnehmen.

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Beschlüsse

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10.02.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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11.02.2015 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben