Beschlussvorlage - 2015/BV/0639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Neubau von drei Wohngebäuden (116 Wohnungen) mit einem gemeinsamen Kellergeschoss im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 11.W.150 "Östlich der Stadtmauer""Rostock, Beim Eislager 7, 8, 9, 10, 11; Am Lohmühlengraben 1a, 1b; Gerberbruch 14, 15, 16, 17, 18; Az.: 03531-14, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.02.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen