Informationsvorlage - 2015/IV/0575
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung von Wagenplätzen in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.01.2015
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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20.01.2015
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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22.01.2015
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19.02.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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25.02.2015
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Sachverhalt:
Dem Hauptausschuss werden folgende Informationen über den Sachstand zur Ausweisung von Wagenplätzen in der Hansestadt Rostock zur Kenntnis gegeben:
Im Ergebnis einer materiell-rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Wagenplatz
auf dem bestehenden Standort Satower Straße derzeit planungsrechtlich unzulässig ist.
Ein dauerhafter Verbleib in der jetzigen Form ist daher nicht möglich.
Der Senator für Bau und Umwelt hat mit Schreiben vom 27.08.2014 festgelegt, dass einer
Duldung der übergangsweisen Nutzung des Grundstückes in der jetzigen Form nichts ent-
gegen steht.
Im Rahmen von Ämterrunden wurden mögliche Flächen einer ersten Prüfung für eine ggf.
weitere Zwischennutzung als Wagenplatz unterzogen. In dessen Ergebnis wurden Flächen
als potenziell, teilweise auch für eine dauerhafte Nutzung nach Überplanung, geeignet einge-
stuft.
Bei privaten Flächen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft die
Flächeneigentümer angeschrieben, mit der Anfrage, ob diese einer temporären Nutzung
ihres Grundstücks offen gegenüberstehen und einer Freigabe ihrer Kontaktdaten an
die Interessengruppe zustimmen. Bisher konnte ein Kontakt vermittelt werden.
Eine Rückmeldung durch die Interessengemeinschaft „Wie Was Wagen“ e.V. (i.G.) dazu liegt
nicht vor.
Weitere drei Standorte wurden durch den Ortsbeirat Evershagen vorgeschlagen.
Favorisiert wurde und geprüft werden sollte der Standort „Sportplatz Jägerbäk“. Eine Abfra-
ge der Ämter zum Standort ist erfolgt; eine Entscheidung muss aber in Abwägung mit allen
in Frage kommenden Standorten und den sonstigen Belangen für diesen Standort getroffen werden.
Derzeit ermittelt die Verwaltung weitere Flächen, insbesondere im Eigentum der Hansestadt Rostock, auf denen es möglich ist, durch die Schaffung von Baurecht über einen Bebauungsplan die rechtlichen Grundlagen für einen langfristigen Standort zu schaffen.
Dabei muss beachtet werden, dass die Standortsuche aufgrund der besonderen Typik der
Bauwagensiedlungen und deren diffuser baurechtlicher Stellung neben den planerischen
Überlegungen eine besonders hohe Akzeptanz aller Beteiligten braucht.
Beabsichtigt ist, die Standortsuche im 1. Halbjahr 2015 abzuschließen und dann in die planerische Vorbereitung einschließlich einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu gehen.