Stellungnahme - 2014/AF/0535-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

zu 1:

Sehen Sie es als zeitgemäß an, dass die Verwaltung in der nach wie vor angespannten Haushaltslage noch immer jährlich einen Umweltkalender an alle Haushalte verteilt ?

 

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen

Bewirtschaftung von Abfällen legt in § 46 die Abfallberatungspflicht fest.

(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet.

Gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V) ist die HRO öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

In der Abfallsatzung der HRO § 8 ist diese gesetzliche Pflicht zur Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit fest verankert.

Die Stadt berät über Möglichkeiten der Abfallvermeidung, der Abfallverminderung, der Weiterverwendung von Gegenständen, der Abfallverwertung und Schadstoffentfrachtung sowie über die Verwendung umweltfreundlicher langlebiger Produkte und erteilt Auskünfte zu geeigneten Abfallbeseitigungs- und Abfallverwertungsanlagen. Die Stadt führt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch.

 

Der Umweltkalender hat sich in der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Umweltschutz seit 1994 fest etabliert.  Durch die Auflagenhöhe entsprechend der gemeldeten Privathaushalte wird eine große Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersgruppen  in der HRO erreicht. Die Akzeptanz und Nachfrage bei der Bevölkerung ist sehr hoch, da diese auch in die Gestaltung des Kalenders einbezogen wird (Verwendung von Amateurfotos). Jährlich werden ca. 400 Fotos eingesandt. Durch diese Form der Gestaltung werden die zu vermittelnden Inhalte unter anderem zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Abfallentsorgung auch von einer großen Anzahl der Rostocker gelesen.

Mit verschiedene Angeboten und Maßnahmen  innerhalb der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Umweltschutz werden verschiedene Zielgruppen wie z. B. Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock, Touristen, Schülerinnen / Schüler und Pädagogen angesprochen. Nennenswert sind hier beispielsweise die Abfallberatung per Telefon, E-Mail und persönlich, die ständige Aktualisierung der Internetseiten, die Erarbeitung von Faltblättern und Broschüren, die Durchführung von City Light Aktionen und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Entsorgungspartnern (Tag der offenen Tür, Umweltwoche..), die jährliche  Durchführung von Ferienprojekten zur Abfallvermeidung, die Organisation der Verleihung des Umweltpreises der HRO Joe Duty, eine umfassende Pressearbeit u.v.m.

 

Der Rostocker Umweltkalender ist als traditionelles Format nach unserer Auffassung eine sinnvolle und zeitgemäße Ergänzung zu den neuen Medien. Die aktuelle Bürgerumfrage der HRO 2013 zur Nutzung der städtischen Internetseiten hat ergeben, dass nur 63 % die aktuellen Internetseiten kennen. Die Älteren (Altersgruppe ab 45 Jahre)haben noch weniger Kenntnis, da sie das Internet kaum nutzen (siehe Anlagen 2 und 3).

 

Die Vorbereitungen zur Gestaltung des Umweltkalenders 2016 beginnen im 1. Quartal 2015 mit dem Aufruf zur Einsendung der Fotos.

Die Erarbeitung der Inhalte und die Vorbereitung der Ausschreibungen für Gestaltung, Druck und Verteilung erfolgen  zum Ende des 1. Halbjahres 2015.

 

zu 2:

Welche Kosten für die Gestaltung, den Druck, die Verteilung und für die Preise des Fotowettbewerbs entstehen und woraus werden diese finanziert?

 

Der Umweltkalender 2015 hat Gesamtkosten für Gestaltung, Druck und Verteilung in Höhe von 31.729,03 Euro Brutto verursacht.

Die Kosten des Umweltkalenders werden im Wesentlichen aus den Produkten 53701 (Abfallwirtschaft/Abfallgebühr) und 53703 (DSD Mittel) im Teilhaushalt des Amtes 73 finanziert (siehe Anlage 1).

 

In der Abfallgebühr werden jährlich alle Maßnahmen zur Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit mit 20.000 Euro kalkuliert. Davon werden ca. 15.000 Euro für Gestaltung, Druck und Verteilung des Umweltkalenders verwendet.

Mit Beschluss vom 04.11.2014 hat die Bürgerschaft über die Abfallgebührensatzung 2015 entschieden. Eine Veränderung des Ansatzes dieser Ausgabeposition in der Gebührenkalkulation hätte keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

Vom Dualen System Deutschland (DSD) erhält die Stadt einen zweckgebundenen Zuschuss von 1,49 Euro pro Einwohner und Jahr, für 2015 sind insgesamt 301.000 Euro geplant. Davon werden ca. 16.000 Euro für Gestaltung, Druck und Verteilung des Umweltkalenders verwendet.

 

Ein Fotowettbewerb für den Umweltkalender findet seit 2010 nicht mehr statt.

Der Senator für Bau und Umwelt ruft jährlich zur Einsendung von thematischen Fotos zur Gestaltung des Umweltkalenders auf.

Die Fotografen erklären sich lediglich mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden.

Es gibt keinerlei Wertung, Platzierung, Prämierung oder Preise.

 

Um Daten zur Nutzung des Umweltkalenders von der Rostocker Bevölkerung zu erfassen, sind innerhalb der nächsten kommunalen Bürgerumfrage entsprechende Fragen geplant.

Die nächste kommunale Bürgerumfrage ist für das Jahr 2016 geplant. Eine Voranmeldung der Befragung zur o. g. Thematik ist am 13.01.2015 an die kommunale Statistikstelle erfolgt.

Von der Möglichkeit, im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit eine Befragung durchzuführen, wurde dem Amt für Umweltschutz aus datenschutzrechtlichen Gründen verbunden mit einem hohen Betreuungsaufwand durch die kommunale Statistikstelle abgeraten.

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben