Änderungsantrag - 2014/AN/0483-03 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verein Zabrik e.V. auf dessen Beantragung bzgl. Förderung des Mehrbedarfs für 2014 durch die Hansestadt Rostock aufzufordern, Auskunft darüber zu geben, welche Einnahmen der Club durch die Auslagerung kommerzieller Bereiche erzielt, ob diese angemessen sind, wonach sich die Höhe bestimmt, wann diese das letzte Mal geändert worden sind (soweit sie fix sind) und warum diese Geschäftsfelder überhaupt ausgelagert wurden.

Dazu sollen sämtliche Umsätze bzw. Gewinne aus dem gesamten Betrieb des M.A.U.-Clubs, so insbesondere aus ausgelagerten Umsätzen bzw. Geschäftsfeldern wie beispielsweise dem Gastronomiebetrieb u. ä. vollumfänglich offengelegt werden sowie der Fehlbetrag für 2014 beziffert werden.  

2. Der Verein Zabrik e.V. wird aufgefordert, Gespräche mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen, um eine Reaktivierung der 2011 eingestellten Landesförderung zu erreichen und diese Bemühungen sowie entsprechende Ergebnisse gegenüber der Hansestadt Rostock nachzuweisen.

Reduzieren

Sachverhalt:

Es ist bekannt, dass über den eigentlichen Veranstaltungsbetrieb des M.A.U.-Clubs hinaus gehende Umsätze, so insbesondere solche aus Gastronomiebetrieb, wie etwa Getränkeausschank, in dem Verein bzw. dem M.A.U.-Club nahestehende Unternehmen ausgelagert wurden. Es ist daher nicht einzusehen, dass diese weitergehenden Umsätze nicht wiederum dem eigentlichen Zweck des Betriebes des M.A.U.-Clubs zugeführt werden und stattdessen eine weitergehende Förderung durch die Hansestadt Rostock beantragt wird.

Ebenso müssen die Mehrbedarfe für Reparaturen bzw. Technikersatz sowie wegen Mindestlohnzahlung belegt sowie beziffert werden. Diesbezüglich ist bekannt, dass die Hansestadt das von dem M.A.U.-Club genutzte Gebäude vor nicht allzu langer Zeit unter erheblichem Kostenaufwand aufwendig saniert hat, so dass nicht ersichtlich ist, warum derzeit eine Notwendigkeit zu tiefergehenden Reparaturen besteht, bzw. warum Sanitäranlagen marode sein sollen. 

Es obliegt dem Verein weiterhin selbst, sich um die Wiedererlangung der seinerzeit beendeten Landesförderung zu bemühen. Ein Automatismus, wonach die Hansestadt Rostock ohne Weiteres für die fehlende Landesförderung einzustehen hat, kann nicht bestehen. 

Reduzieren

Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktionsvorsitzender

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.12.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt