Anfrage der Fraktion - 2014/AF/0505

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Beratungsfolge

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Nicht alles, was aus angeblicher Tierliebe geschieht, ist für das Wohl der Allgemeinheit geeignet oder ruft bei vielen Personen Missfallen hervor.

An zahlreichen Stellen der Hansestadt werden wild lebende Vögel, insbesondere Möwen gefüttert. Als bevorzugte Orte seien Uferränder, Kioske sowie Innen- und Schulhöfe  und aktuell der Weihnachtsmarkt genannt.
Abgesehen davon, dass durch das Verteilen von Nahrungsmitteln ungeliebte tierische Mitesser (Ratten) angelockt werden, stellt das z. T. aufdringliche Betteln von Möwen verbunden mit lautem Geschrei eine öffentliche Belästigung dar.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieser tterung Einhalt geboten oder zumindest entgegen gewirkt werden kann. Gleichzeitig bitten wir um die Beantwortung der weiteren Fragen:

 

1. Hat sich das Möwenfütterungsverbot für Warnemünde als wirksames Mittel erwiesen?

 

2. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit Beschluss zur „Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot“ aus dem Jahr 2009 aufgenommen? Wie wurden diese geahndet?


3. Überlegt die Stadtverwaltung, auch an anderen Stellen außer im Ostseebad Warnemünde Schilder aufzustellen, die auffordern, Fütterungen zu unterlassen?
Wenn ja, an welchen Stellen sollten diese aufgestellt werden?
 

4. Gibt es Anweisungen, Kontrollen zum Möwenfütterungsverbot durchzuführen?
Wenn ja, von welchem Personenkreis und in welcher Regelmäßigkeit?
 

5. Ist bekannt, ob Wohnungsgesellschaften in ihren Hausordnungen Verbote von „Balkonfütterungen“ verankert haben? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt?

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben