Änderungsantrag - 2014/AN/0301-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Abs.3 wird das Wort  „4 Arbeitstage“ durch das Wort „5 Arbeitstage“ ersetzt und das Wort „2 Arbeitstage“ durch das Wort „3 Arbeitstage“ ersetzt.

 

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Sachverhalt:

Der § 4 Abs. 3 lautet neu:

 

(3) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt 5 Arbeitstage, die für eine

Dringlichkeitssitzung 3 Arbeitstage. Arbeitstage im Sinne der Geschäftsordnung

sind Wochentage von Montag bis Freitag ohne Feiertage.

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen