Beschlussvorlage - 2014/BV/0484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, das Angebot für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen, für das Jahr 2014 zu erweitern. Studierende, die sich im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden, erhalten im Jahr 2015 rückwirkend einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 EUR unter der Voraussetzung, dass die Universität Rostock Einfluss auf die Studierenden nimmt und sich im Jahr 2014 mehr als 2.000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2015.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-          Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009

-          Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010

-          Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011

-          Nr. 2013/BV/5139 vom 04.12.2013

 

Sachverhalt:

 

Am 07.10.2009 beschloss die Bürgerschaft die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 100 EUR für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen. Mit dem Beschluss 2009/BV/0649 war gleichzeitig die

 

 

Zweitwohnungssteuersatzung insoweit abzuändern, dass die Studenten, die lediglich ein Zimmer innerhalb einer Wohnung der Eltern bewohnen, von der Zweitwohnungssteuerpflicht ausgenommen werden.

Zusammen mit der Vorlage wurde eine Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung geschlossen, in der u. a. vereinbart wurde, dass die Universität Rostock die Studierenden umfassend im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die Notwendigkeit der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften informiert.

 

Mit Beschlussvorlage 2013/BV/5139 wurde am 04.12.2013 die Verlängerung der Zielvereinbarung beschlossen. Gemäß § 5 der Zielvereinbarung hat die Vereinbarung eine Laufzeit bis zum 31.12.2015.

 

Die Anmeldungen der Studierenden mit einer Haupt- bzw. alleiniger Wohnung ist im Jahr 2014 gegenüber den Vorjahren zurückgegangen.

 

Zeitraum

Anzahl der Studenten, die sich mit Hauptwohnung angemeldet haben

2011

2.240

2012

1.969

2013

1.900

2014 (Stand 14.11.2014)

1.488

 

Mit der Aktion einer weiteren Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 50 EUR soll den Studierenden ein weiterer Anreiz geboten werden, sich in der Hansestadt Rostock mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anzumelden. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass sich mehr als 2.000 Studenten mit einer Haupt- bzw. alleiniger Wohnung im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 angemeldet haben. Die Auszahlung des Zuschusses wird im Jahr 2015 erfolgen.

 

Mit der Studierendenvertretung, dem ASTA der Universität Rostock und den Vertretern der Ämter 20 und 32 fanden mehrere Gespräche statt, um über eine Verlängerung der Zielvereinbarung und Aktionen zur Mobilisierung der Bereitschaft der Studierenden zur Hauptwohnsitznahme am Studienort zu besprechen. Zukünftig sind auch Maßnahmen, wie Einzelaktionen und laufende Informationskampagnen vorgesehen, um die Studierenden kontinuierlicher und umfassender über die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften sowie die Auswirkungen der Hauptwohnsitzes auf die Finanzzuweisungen der Hansestadt Rostock zu informieren.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

(in EUR)

Haushaltsjahr

Auswirkung auf die Einnahmen aus dem Finanzausgleich

finanzielle Zuweisung für

die Studierenden

 

finanzielle

Auswirkungen

pro Jahr

gesamt

 

2014

 

 

1.202.389

 

250.000

 

952.389

 

2015

 

 

1.164.396

 

         250.000

       +125.000

         375.000

 

 

789.396

 

2016

 

 

1.520.500

 

250.000

 

1.270.500

 

Für 2014 wird mit einer Finanzzuweisung in Höhe von 610,66 EUR je Einwohner gerechnet, für 2015 mit 612,84 EUR je Einwohner und für das Jahr 2016 wird eine Zuweisung in Höhe von 608,20 EUR je Einwohner erwartet.

Die Schlüssel- und Finanzzuweisungen aus dem Finanzaugleich sind von der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Einwohner abhängig. Eine erhöhte Einwohnerzahl führt um zwei Jahre zeitversetzt zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich für 2014 berechnen sich daher auf Grundlage der Studierendenanzahl von 2012 (1.969); für 2015 auf Grundlage der Anzahl der Studierenden von 2013 (1.900).

 

Für das Jahr 2016 sind die Anmeldungen aus 2014 maßgebend. Bisher haben sich in 2014 1.488 Studenten mit Hauptwohnung angemeldet. Für 2016 würden sich auf dieser Grundlage Einnahmen aus dem Finanzausgleich i. H. v. 905.001 EUR und insgesamt finanzielle Auswirkungen von 655.001 EUR ergeben.

 

Unter der Voraussetzung, dass sich im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 mehr als 2000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden, erhalten diese Studierenden einmalig einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. 50,- EUR, welcher im Jahr 2015 ausgezahlt wird.

 

Auf Grund der Erhöhung des Zuschusses um 50 EURO wird mit 2.500 Anmeldungen gerechnet, so dass für 2016 Einnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von 1.520.500 EUR prognostiziert werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 32

Produkt: 12002                                                         Bezeichnung: Zuschüsse, Verbände, Vereine

 

Teilhaushalt: 90

Produkt: 61103                                                        Bezeichnung: Schlüsselzuweisungen vom Land

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

12202.54190020/74190020

61103.41110000/61110000

 

1.164.396

375.000

 

1.164.396

375.000

2016

12202.54190020/74190020

61103.41110000/61110000

 

1.520.500

250.000

 

1.520.500

250.000

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Die Maßnahme hat einen Bezug zur Maßnahme 2014/2.07 – Erhöhung der Landeszuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss (einschließlich Nachtrag):

 

Studierende, die sich im Zeitraum vom 26.11.2014 bis 31.12.2014 mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden, erhalten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50 EUR.
Studierende deren Anmeldung mit Haupt- und alleiniger Wohnung im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 25.11.2014 erfolgte, erhalten, unter der Voraussetzung, dass sich im Jahr 2014 mehr als 2.000 Studierende mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Hansestadt Rostock anmelden, rückwirkend einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt