Stellungnahme - 2014/AN/0375-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Gesellschafter der TheMa – Theatermanagement Mecklenburg-Vorpommern GmbH sind mit

90 % die Volkstheater Rostock GmbH

und mit

10 % der Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidung zur Auflösung des geschlossenen Gesellschaftsvertrages ist damit eine Aufgabe der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH.

 

Zur Vorbereitung der Entscheidung sind die rechtlichen Folgen sowie die steuerlichen Auswirkungen aufzuzeigen und zu bewerten, aber auch Regelungen zur Kostenteilung für die Auflösungsmaßnahme mit dem Mitgesellschafter zu verhandeln.

 

Vor diesem Hintergrund wurde mit Schreiben vom 30.10.2014 die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH gebeten das Anliegen des Zweckverbandes Mecklenburgisches Landestheater Parchim mit dem Aufsichtsrat zu beraten und eine Empfehlung für die Gesellschafterin der VTR GmbH zu bewirken.

 

Die Empfehlung des Aufsichtsrates an die Gesellschafterin der Hansestadt Rostock steht noch aus.

 

Unabhängig davon wird darauf verwiesen, dass rechtlich zwischen einer Auflösung der Gesellschaft und der Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch einen Gesellschafter zu unterscheiden ist, da jeweils andere Rechtsfolgen eintreten.

 

 

 

Aus vorgenannten Gründen wäre der Beschlussvorschlag abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben